Kleine Anfrage an die LHP

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister

Geschäftsbereich/FB 3/38
Bearbeiter: M./O.

Erstellungsdatum: 04.09.2015
Termin: 04.09.2015

Beantwortung der "Kleine Anfrage", Drucksachen-Nr. 15/SVV/0593
Fragesteller/in: Fraktion DIE aNDERE
Betreff: Persönliches Budget


in Beantwortung o.g. Drucksache teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt der o.g. betroffenen Person

Interessant, "o.g." wird gar keine "betroffene Person" benannt. *wunder*

gemäß §17 SGB IX zur Deckung seines Pflege- und Eingliederungshilfebedarfes seit Februar 2012 ein persönliches Budget in Form des Arbeitgebermodells. Die sozialgerichtlichen Verfahren beinhalten Streitigkeiten hinsichtlich der Höhe und Voraussetzungen des persönlichen Budgets.

Was sind denn "Voraussetzungen des persönlichen Budgets". Meines Wissens gibt es nur eine einzige Voraussetzung: Der Betreffende (ich!) muß am Leben sein! Das bin ich offensichtlich! Welche Voraussetzungen gibt es noch? Mein Hilfebedarf beträgt doch, wie auch das gerichtlich bestellte Gutachten aussagt, 24 Stunden. Was gibt es da noch Fragen bzgl. der "Voraussetzungen"???

Frage 1: Wie viele sozialgerichtliche Verfahren, die die oben genannte Person betreffen, wurden bisher geführt und wie viele sind noch rechtshängig?

Es wurden 9 Eil- bzw. Klageverfahren

  1. Az.: S 20 SO 33/13 ER,
  2. Az.: S 20 SO 67/13 ER,
  3. Az.: S 20 SO 144/13,
  4. Az.: S 20 SO 117/14 ER,
  5. Az.: S 20 SO 126/14 ER,
  6. Az.: S 20 SO 5/15 ER,
  7. Az.: S 20 SO 19/15 ER,
  8. Az.: L 15 SO 121/15 B ER,
  9. Az.: S 20 SO 40/15 ER,
  10. Az.: L 15 SO 151/15 B ER,
  11. Az.: S 20 SO 75/15 ER

Ich weiß nur von 10 Eilverfahren und einem Klageverfahren.

und es werden noch 2 Klageverfahren

  1. Az.: S 20 SO 82/15 (Klage auf Durchführung einer Budgetkonferenz)
  2. Az.: S 20 SO 3/15 ER (Klage auf Zahlung eines persönlichen Budgets)

vor dem Sozialgericht Potsdam geführt.

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