Korrektur des Amtsgerichts vom 20.11.2012
Aus cvo6
Geschäftsnummer 24 C 221/12
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Rechtsstreit
C. J. ./. Lenz, Oliver u.a.
wird der Beweisbeschluss dahingehend berichtigt, dass der Kläger für den Zeugen einen Auslagenvorschuss von 100,00 EUR einzuzahlen hat oder ein Gebührenverzicht beizubringen hat.
Potsdam, 20.11.2012
Dr. Sternberg
Richter am Amtsgericht