Lohnprobleme

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Im Widerspruchsbescheid vom 29.05.2012 steht eindeutig:

Samstagsarbeit
20%
Sonntagsarbeit 25%
Feiertage 35%
24./31.12. 35%

Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beträgt der Nachtzuschlag 20%.

M.W. hat mein Lohnbüro aber wie folgt gerechnet:

Nachtstunden 25%
Samstagstunden 25%
Sonntagsstunden 50%
Feiertagsstunden 125%
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