Pflegestufe III plus

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(Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI)
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Sehr geehrter Herr Lenz,
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das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu Ihrem Antrag auf Höherstufung der Leistungen der häuslichen Pflege liegt mir nun vor. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir diesem nicht zustimmen können.
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Eine Einstufung in die Pflegestufe III wegen eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwandes ist möglich, wenn neben dem Hilfebedarf der Pflegestufe III ständige Hilfe in der hauswirt­schaftlichen Versorgung erforderlich ist.
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Weiterhin ist Voraussetzung, dass die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) auch nachts nur von mehreren Pflegekräften (zeitgleich) erbracht werden kann oder mindestens sechs Stunden täglich erforderlich ist, davon wenigstens dreimal nachts.
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Der MDK hat bei Ihnen am 17. Oktober 2012 als durchschnittlichen täglichen Hilfebedarf 323 Minuten in der Grundpflege und 60 Minuten für die hauswirtschaftliche Versorgung fest­gestellt.
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Danach sind die Voraussetzungen für Leistungen einer höheren Pflegestufe derzeit nicht er­füllt. Weitere Einzelheiten finden Sie im Gutachten des MDK sowie in unserem Beratungsblatt "Pflegeversicherung: Pflegebedürftigkeit/Hilfebedarf'.
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Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, informieren Sie uns darüber bitte schriftlich innerhalb eines Monats, nachdem Sie diesen Brief erhalten haben. Ihren Widerspruch richten Sie dann an die Techniker Krankenkasse 01061 Dresden, die ebenfalls die Aufgaben der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung wahrnimmt. Selbstverständlich können Sie auch persönlich in jede andere unserer Geschäftsstellen kommen und dort Ihren Widerspruch schriftlich aufnehmen lassen.
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Techniker Krankenkasse Servicezentrum Pflegeleistungen 01061 Dresden
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TK - Servicezentrum Pflegeleistungen
 
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Gutachten für Oliver Lenz, geb. 15.05.1966
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==2 Pflegerelevante Vorgeschichte und Befunde==
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�===2.1 Pflegerelevante Aspekte der ambulanten Wohnsituation===
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Im MFH in der 3. Etage ohne Fahrstuhl, 4 Zimmer, Küchen, Bad mit Wanne/WC/Handwaschbecken, 2 Stufen ins Balkonzimmer, Zentralheizung, keine Türschwellen, tragbares Telefon - Umgang nur sehr eingeschränkt möglich - Notruftaste kann gedrückt werden; Versicherter schläft auf einer Matratze auf dem Boden Laut Aussage des Versicherten kann das Bad derzeit aufgrund einer Eigenbedarfkündigung der Wohnung nicht umgebaut werden, nach schwebendes Verfahren
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===2.2 Fremdbefunde===
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Vorgutachten von 09.2005 - Pflegestufe I Vorgutachten von 08.2008 - Pflegestufe II Vorgutachten vom 22.08.2011 - Pflegestufe III GdB: 100%, MZ: aG, G, B, H, RF
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Kassendaten - Antragsdatum des Versicherten laut Auftrag: 07.09.2012
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===2.3 Pflegerelevante Vorgeschichte (Anamnese)===
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Ausdruck vom 22.10.2012

Version vom 26. November 2012, 01:47 Uhr

Sehr geehrter Herr Lenz,

das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu Ihrem Antrag auf Höherstufung der Leistungen der häuslichen Pflege liegt mir nun vor. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir diesem nicht zustimmen können.

Eine Einstufung in die Pflegestufe III wegen eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwandes ist möglich, wenn neben dem Hilfebedarf der Pflegestufe III ständige Hilfe in der hauswirt­schaftlichen Versorgung erforderlich ist.

Weiterhin ist Voraussetzung, dass die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) auch nachts nur von mehreren Pflegekräften (zeitgleich) erbracht werden kann oder mindestens sechs Stunden täglich erforderlich ist, davon wenigstens dreimal nachts.

Der MDK hat bei Ihnen am 17. Oktober 2012 als durchschnittlichen täglichen Hilfebedarf 323 Minuten in der Grundpflege und 60 Minuten für die hauswirtschaftliche Versorgung fest­gestellt.

Danach sind die Voraussetzungen für Leistungen einer höheren Pflegestufe derzeit nicht er­füllt. Weitere Einzelheiten finden Sie im Gutachten des MDK sowie in unserem Beratungsblatt "Pflegeversicherung: Pflegebedürftigkeit/Hilfebedarf'.

Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, informieren Sie uns darüber bitte schriftlich innerhalb eines Monats, nachdem Sie diesen Brief erhalten haben. Ihren Widerspruch richten Sie dann an die Techniker Krankenkasse 01061 Dresden, die ebenfalls die Aufgaben der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung wahrnimmt. Selbstverständlich können Sie auch persönlich in jede andere unserer Geschäftsstellen kommen und dort Ihren Widerspruch schriftlich aufnehmen lassen.

Techniker Krankenkasse Servicezentrum Pflegeleistungen 01061 Dresden




TK - Servicezentrum Pflegeleistungen

Geschäftszeichen V525317356 S632050

19. November 2012

Leistungen der TK-Pflegeversicherung


Sehr geehrter Herr Lenz,

das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ...

... 323 Minuten Grundpflege und 60 Minuten für die hauswirtschaftliche Versorgung...

...

Sie haben Fragen? Bitte rufen Sie mich an * ich berate Sie gern.

Mit freundlichem Gruß

Techniker Krankenkasse
Servicezentrum
Dresden
Gutachten für Oliver Lenz, geb. 15.05.1966
Gutachten nach persönlicher Befunderhebung Versicherte(r):
Name, Vorname:	Lenz, Oliver
Geburtsdatum:	15.05.1966
Geschlecht:	männlich
Adresse:	Carl-von-Ossietzky-Straße 6
14471 Potsdam Brandenburger Vorstadt

Behandelnde(r)Arzt/Ärztin:
Dr. med. Boschmann, Geschwister-Scholl-Straße 83, 14471 Potsdam
Dr. med. Albert, MS-Ambulanz St. Josefs Krankenhaus, Allee nach Sanssouci 7, 14471 Potsdam
17.10.2012	Uhrzeit:	12:40
B. K.
Pflegefachkraft
Ambulante Leistungen - Geldleistung nach § 37 SGB XI
Befunderhebung mit Hausbesuch
Privatwohnung
Folgegutachten
Derzeitige Pflegestufe:	Pflegestufe III
Die derzeitige Einstufung besteht seit: 07.2011 
Einschränkung der Alltagskompetenz:	nicht erheblich eingeschränkt

Gutachten für Oliver Lenz, geb. 15.05.1966

2 Pflegerelevante Vorgeschichte und Befunde

�===2.1 Pflegerelevante Aspekte der ambulanten Wohnsituation===

Im MFH in der 3. Etage ohne Fahrstuhl, 4 Zimmer, Küchen, Bad mit Wanne/WC/Handwaschbecken, 2 Stufen ins Balkonzimmer, Zentralheizung, keine Türschwellen, tragbares Telefon - Umgang nur sehr eingeschränkt möglich - Notruftaste kann gedrückt werden; Versicherter schläft auf einer Matratze auf dem Boden Laut Aussage des Versicherten kann das Bad derzeit aufgrund einer Eigenbedarfkündigung der Wohnung nicht umgebaut werden, nach schwebendes Verfahren �

2.2 Fremdbefunde

Vorgutachten von 09.2005 - Pflegestufe I Vorgutachten von 08.2008 - Pflegestufe II Vorgutachten vom 22.08.2011 - Pflegestufe III GdB: 100%, MZ: aG, G, B, H, RF Kassendaten - Antragsdatum des Versicherten laut Auftrag: 07.09.2012 �

2.3 Pflegerelevante Vorgeschichte (Anamnese)

Ausdruck vom 22.10.2012

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