Ratgeber

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ForseA

Ratgeber

für behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und solche, die es werden wollen.

Dazu Hinweise und Beispiele rund um Verwaltung und Abrechnung von Assistent*innen

  • Elke Bartz - gest. 2008
  • Isolde Hauschild - 2014
  • Gerhard Bartz - …-2019
  • OL - 2019

Ausgabe August 2019

Inhaltsverzeichnis

Seite 2

An der Erstellung dieses Handbuches haben mitgewirkt:

  • Elke Bartz (gest.) behinderte Arbeitgeberin seit 1991, ForseA-Vorsitzende ab der Gründung 1997, Autorin des „Ratgebers für behinderte Arbeitgeberinnen und solche, die es werden wollen“. Diesen Ratgeber hat sie im Laufe ihrer langjährigen Beratungsarbeit zusammen mit Isolde Hauschild und Gerhard Bartz immer weiter ausgebaut und ihn zu einem Standardwerk in Deutschland entwickelt. Sie ist 2008 verstorben.
  • Isolde Hauschild, behinderte Arbeitgeberin seit 1999, im ForseA-Vorstand seit 2001, stellvertretende Vorsitzende von 2003 bis 2008, vom 25.08.2008 bis 17.04.2009 erste Vorsitzende. Zusammen mit Gerhard Bartz entwickelte sie das Handbuch für behinderte Arbeitgeber. Ihre Mitarbeit am Ratgeber hat sie zum Jahresende 2014 eingestellt.
  • Gerhard Bartz, behinderter Arbeitgeber seit 2008, seit der Vereinsgründung 1997 im Vorstand, seit 18.04.2009 1. Vorsitzender. Zusammen mit Isolde Hauschild entwickelte er das Handbuch für behinderte Arbeitgeber.

Hollenbach, Nelkenweg 574673 Mulfingen Tel.: 07938 5 15 Mobil: 0171 5861638, Fax: 03222 3 783 563 gerhard.bartz@forsea.de

Dieses Handbuch entstand in Teilen aus dem „Ratgeber für behinderte ArbeitgeberInnen und solche, die es werden wollen“, dem Buch „Das Persönliche Budget, ein Handbuch für Leistungsberechtigte“, dem „Handbuch für behinderte Arbeitgeber“

Bezugsadresse: ForseA e.V. Geschäftsstelle: Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen-HollenbacheMail: Ratgeber@forsea.de, Fax: 03222 3 783 563

Seite

Einleitung

Der Ihnen hier vorliegende Ratgeber will Menschen mit Behinderungen Wege aufzeigen, Arbeitgeber*in für eigene Assistent*innen zu werden. Diese sogenannte Arbeitgebermodell erlaubt größtmögliche Selbstbestimmung und wird vom Gesetzgeber bevorzugt. Da sich die Situationen, Wünsche und Bedürfnisse der jeweiligen Menschen sehr stark voneinander unterscheiden, kann er keine Patentrezepte liefern. Aber er kann auftretende Fragen beantworten und Hilfe und Unterstützung bieten. Angeführte Probleme sollen keinesfalls abschrecken, sondern lediglich auf eventuell auftretende Schwierigkeiten hinweisen. Es werden jeweils Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Der Ratgeber besteht aus 2 Kapiteln. Das 1. Kapitel beschäftigt sich ausführlich mit der Finanzierung und Beantragung der Kostenübernahme für das Assistenzmodell.

Kapitel 2 befasst sich umfassend mit der Verwaltung des Assistenz“betriebes“. Wir haben versucht, die Grundlagen der Betriebsverwaltung ausreichend zu erklären. Wenn Sie etwas nicht verstehen, melden Sie sich bitte bei uns. Denn nur dann können wir Ihnen die Lösung Ihres Problems aufzeigen, aber auch das Handbuch für kommende Anwender*innen an dieser Stelle verständlicher schreiben.

Seite

„Behinderte Menschen mit Assistenzbedarf sind selbst die größten Experten in eigener Sache. Sie brauchen keine Pfleger*innen in Anstalten oder von ambulanten Diensten, die sie bevormunden mit der Begründung: „Ich weiß, was gut für dich ist“ und „Ich helfe Dir, aber so, wie ich es für richtig halte.“ Die meisten Menschen mit Behinderungen benötigen Assistent*innen, die ihnen ihre Hände und nicht ihren Kopf ersetzen, die zwar mit- aber nicht vordenken.“ Elke Bartz 25.08.2008

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen Mut, den immer mehr Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren hatten, und viel Erfolg bei der Umsetzung „Ihres“ Assistenzmodells. Gerhard Bartz

Haftungsausschluss

Für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Fehlern dieses Ratgebers und des Handbuches übernehmen die Autoren und Herausgeber keine Haftung.

Daher sollten alle Auswertungen vor der Weitergabe an Dritte (z.B. Assistent*in, Banken, Krankenkassen, Finanzamt, Kostenträger) nochmals sorgfältig überprüft werden.

Dies gilt insbesondere für die neuen rechtlichen Grundlagen durch das Bundesteilhabegesetz. Dieses Gesetz, seine Ausgestaltung und seine rechtlichen Wirkungen fließen nach und nach in den Ratgeber ein.

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1 Das Assistenzmodell - Finanzierung und Beantragung

1.0 Einleitung

Die effektivste Möglichkeit für ein freies Leben in Selbstbestimmung bietet das so genannte Arbeitgeber*innenmodell (in der Folge als Assistenzmodell bezeichnet). Beim Assistenzmodell beschäftigen Assistenz nehmende Menschen die von ihnen benötigten Helferinnen (Assistentinnen) in einem eigenen, angemeldeten „Betrieb im eigenen Haushalt“. Das bedeutet, die Assistentinnen stehen in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu den jeweiligen Assistenznehmerinnen. Sie leisten die benötigten Hilfen und werden, wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch, dafür entlohnt. Beim Assistenzmodell „mutiert“ das „zu pflegende, betreuende und verwaltende Objekt der Hilfebedürftigkeit“ zum selbstbestimmten Subjekt, das seinen Tagesablauf in Eigenregie gestaltet.

1.1 Wer kann Arbeitgeberin werden?

Prinzipiell ist es jedem behinderten Menschen möglich, daß Arbeitgeber*innenmodell zu wählen. Dazu bedarf es nur der Bereitschaft zur Eigenverantwortung und Selbstbestimmung sowie der Verantwortung gegenüber den beschäftigten Assistent*innen. Der Lohn ist größtmöglicher Freiheit. Gesetzliche Betreuer*innen können stellvertretend für den behinderten Menschen agieren.

Assistent*innen sind Arbeitnehmer*innen mit Rechten und Pflichten. Nicht nur Arbeitgeber*innen in „normalen“ Betrieben müssen die Rechte ihrer Mitarbeiter*innen wahren. Die Arbeitnehmer*innen, sprich die Assistent*innen, haben natürlich auch Ansprüche ihnen gegenüber (Leistung gegen Entlohnung).

Behinderte Arbeitgeber*innen verfügen über verschiedene Kompetenzen. Fehlen eine oder mehrere Kompetenzen, können diese angeeignet oder anderweitig ausgeglichen werden. (Beispiel Personalkompetenz: Steuerberater, Assistenzgenossenschaften oder „Selbstbestimmt-Leben-Zentren“ können Lohnabrechnungen erstellen.) Doch dazu später.

1.1.1 Die Kompetenzen im Einzelnen

e Personalkompetenz: Behinderte Arbeitgeberinnen entscheiden, wer die Assistenz- leistungen erbringt. Sie schließen Arbeitsverträge mit ihren Assistentinnen, erstellen Dienstpläne, Lohnabrechnungen, führen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab.

e Anleitungskompetenz: Behinderte Arbeitgeberinnen weisen die Assistentinnen selbst in die benötigten Hilfeleistungen ein. Sie wissen am besten, welche Assistenz- leistungen sie in welchem Umfang benötigen.

e Finanzkompetenz: Behinderte Arbeitgeberinnen kontrollieren die Verwendung der ihnen zustehenden Finanzmittel wie Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI), der Krankenversicherung, dem SGB XIl usw.

e Organisationskompetenz: Behinderte Arbeitgeberinnen gestalten ihren Tagesab- lauf in Eigenregie (ohne zeitliche Vorgaben durch ambulante Dienste etc.).

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