Scheinselbständig?

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Folgende Infos habe ich im Netz gefunden:
 
Folgende Infos habe ich im Netz gefunden:
   
* http://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/existenzgruendung/selbststaendige-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung
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* https://web.archive.org/web/20140326010128/http://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/existenzgruendung/selbststaendige-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung
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** Dort steht:
 
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::'''Pflegepersonen'''
 
::'''Pflegepersonen'''
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==Meine Einschätzung==
 
==Meine Einschätzung==
 
Da ich zwar rund um die Uhr Assistenz benötige, ich aber gleichzeitig sehr wenig "Behandlungspflege" benötige (Kompressionsstrümpfe anlegen, ggf. Tablettenstellen und -gabe), wird meine Assistenz logischerweise sehr wenig auf ärztliche Anordnung tätig, mithin besteht m. E. für eine Honorarkraft keine Rentenversicherungspflicht.
 
Da ich zwar rund um die Uhr Assistenz benötige, ich aber gleichzeitig sehr wenig "Behandlungspflege" benötige (Kompressionsstrümpfe anlegen, ggf. Tablettenstellen und -gabe), wird meine Assistenz logischerweise sehr wenig auf ärztliche Anordnung tätig, mithin besteht m. E. für eine Honorarkraft keine Rentenversicherungspflicht.
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==Unfallversicherungspflicht==
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Auf http://www.freiberufliche-taetigkeit.de/ steht:
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:''In der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Versicherungspflicht für einige Freiberufe, wie z.B. [...], Kranken- und Altenpfleger.
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==Schriftwechsel mit der DRV==
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* [[Schreiben von mir am 06.12.18]]
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* [[Antwort der DRV vom 30.01.19]]

Aktuelle Version vom 4. Februar 2019, 12:02 Uhr

Meine Frage, die ich mir stelle:

Kann ich als behinderter Arbeitgeber (Arbeitgebermodell, PB) Honorarkräfte als Assistenz beschäftigen? Oder bin ich auf Angestellte angewiesen?

Folgende Infos habe ich im Netz gefunden:

    • Dort steht:
Pflegepersonen
Der Versicherungspflicht unterliegen die Heilhilfsberufe, die in der Kranken-, [...] selbstständig tätig sind, von der Weisung eines Arztes abhängig sind und [...] (§ 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI).
Rentenversicherungspflichtig sind damit insbesondere selbstständige Krankenschwestern, Krankenpfleger, [...] (BSG, Urteil vom 11.11.2003, B 12 RA 2/03 R ). Das gilt [...] und (überwiegend) aufgrund ärztlicher Anordnung tätig werden.
Die folgenden Berufsgruppen gehören nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis der in der Krankenpflege Tätigen:
[...]; Altenpfleger, da sie überwiegend gesunde und lediglich wegen ihres Alters pflegebedürftige Menschen betreuen. Übt der Altenpfleger aber auch eine qualifizierte Krankenpflege aus und wird diese Tätigkeit überwiegend ausgeübt, besteht Versicherungspflicht; [...]

[Bearbeiten] Meine Einschätzung

Da ich zwar rund um die Uhr Assistenz benötige, ich aber gleichzeitig sehr wenig "Behandlungspflege" benötige (Kompressionsstrümpfe anlegen, ggf. Tablettenstellen und -gabe), wird meine Assistenz logischerweise sehr wenig auf ärztliche Anordnung tätig, mithin besteht m. E. für eine Honorarkraft keine Rentenversicherungspflicht.

[Bearbeiten] Unfallversicherungspflicht

Auf http://www.freiberufliche-taetigkeit.de/ steht:

In der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Versicherungspflicht für einige Freiberufe, wie z.B. [...], Kranken- und Altenpfleger.

[Bearbeiten] Schriftwechsel mit der DRV

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