Schmerzensgeldforderung

Aus cvo6
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ich bin Oliver Lenz, 50 Jahre alt, und habe eine Multiple Sklerose. Mir ist die Pflegestufe 3+ zuerkannt sowie ein GdB von 100. Nur damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben. Bei Bedarf können Sie auch in der MS-Ambulanz bei Dr. Albert nachfragen; ich befreie ihn hiermit von der Schweigepflicht.

Am 29.09.2016 erlitt ich in Ihrem Haus einen gravierenden Unfall. Das kam so: ich war um 14:30 Uhr zur Physiotherapie bei Ihnen im Untergeschoß bestellt. Nach der Behandlung (Krankengymnastik auf neurologischer Grundlage) wollte ich ca. 15:45 Uhr zurück ins Erdgeschoß fahren. Wir (ich im Rollstuhl, geschoben von meiner Assistentin) gingen zum Fahrstuhl. Dieser stand hell erleuchtet und mit offenen Türen bereit. Leider aber stand er ca. 15 cm unter der korrekten Halteposition. Was in keinster Weise zu erkennen oder bemerken war. Erfreut ob des bereitstehenden Fahrstuhls betraten wir den Fahrkorb. Da aber, wie gesagt, der Fahrkorb zu tief stand, neigte sich logischerweise der Rollstuhl nach vorn und ich stürzte kopfüber heraus. Durch meine Lähmung konnte ich mich auch nicht abstützen und so landete ich ungebremst auf dem Kopf. Die Brille bohrte sich in mein Gesicht. Es begann sofort zu bluten; ich hinterließ einen erheblichen Blutfleck.

Zufälligerweise kam ein Pfleger und rief per Telefon Hilfe herbei. Diese kam mit einer Transportliege und zu viert wurde ich vom Boden aufgehoben und auf die Transportliege gelegt. Ich konnte ja wegen der Lähmung nicht aufstehen. Die Pfleger wollten mich nun zur Notaufnahme bringen, denn zumindesten eine der Platzwunden im Gesicht bedurfte offensichtlich der operativen Versorgung, sprich: es mußte genäht werden. Nun wollten die Pfleger den bereit- und offenstehenden Fahrstuhl benutzen; auch sie hatten das technische Malheur nicht gesehen...

Operativ wurde die eine Wunde mit fünf Stichen genäht, die andere Wunde wurde mit Pflaster getapt.

Ich halte den Vorgang für unerhört. Wie konnte eine solche potentielle Unfallstelle unbeaufsichtigt gelassen werden?! Ein Stuhl davor gestellt hätte Schlimmes vermieden. Flatterband (diese Lösung wurde nach meinem Sturz gewählt) wäre eine andere einfache Sache gewesen!

Insofern, daß sich alle Angestellten Ihres Hauses glaubhaft entschuldigt haben, kann ich Ihnen keinen Vorwurf machen. Auch nicht, weil der relativ neue Fahrstuhl einen technischen Defekt hatte; daß kann prinzipiell passieren; in einem Krankenhaus doch aber nicht! Da sind kranke Leute, die fallen schon bei viel geringeren Stufen! Eigentlich können Sie von Glück sprechen, daß es hier nicht zu einem Oberschenkelhalsbruch gekommen ist, sondern NUR zwei Platzwunden und eine schmerzende Schulter.

Ich bin aber nicht bereit, diese offensichtliche und gemeingefährliche Fehlleistung auf sich beruhen zu lassen, zumal ich jetzt den Rest meines Lebens mit Narben im Gesicht leben muß. Daher fordere ich als Schmerzensgeld und zur Wiedergutmachung eine Summe von 1.000,00 EUR. Falls Ihnen das nicht paßt, übergebe ich die Sache gerne einem Rechtsanwalt zur gerichtlichen Verfolgung. Aktuell versuche ich erst mal auf diesem Wege eine gütliche Einigung.

Daß ich mit der gerichtlichen Verfolgung von Schadenersatz/Schmerzensgeld keine Probleme habe, können Sie am Az.: 37 20/10 (Amtsgericht Potsdam) ersehen.

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge