Schreiben an die LHP vom 23.10.15

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Sehr geehrter Herr R.,
 
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mit Ihrem [[Nachfrage_der_LHP_vom_14.10.15|Schreiben vom 14.10.2015]] haben Sie fehlende Abrechnungen für August2015 beklagt. Insofern wird darauf hingewiesen, dass die Honorarrechnungen zumeist erst im Folgemonat gestellt werden. (Die Unterlagen für September, die auch Rechnungen für im August geleistete Stunden beinhalten, gehen Ihnen demnächst zu.)
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mit Ihrem [[Nachfrage_der_LHP_vom_14.10.15|Schreiben vom 14.10.2015]] haben Sie fehlende Abrechnungen für August 2015 beklagt. Insofern wird darauf hingewiesen, dass die Honorarrechnungen zumeist erst im Folgemonat gestellt werden. (Die Unterlagen für September, die auch Rechnungen für im August geleistete Stunden beinhalten, gehen Ihnen demnächst zu.)
   
 
Hinsichtlich der Vergütung von Frau W. wird auf dem korrigierten Lohnschein vom 24.09.2015 aufmerksam gemacht (vgl. Anlage). Diese war im August 2015 für insgesamt 215 Stunden eingeplant, die demgemäß (trotz zeitweiser Erkrankung) zu vergüten waren.
 
Hinsichtlich der Vergütung von Frau W. wird auf dem korrigierten Lohnschein vom 24.09.2015 aufmerksam gemacht (vgl. Anlage). Diese war im August 2015 für insgesamt 215 Stunden eingeplant, die demgemäß (trotz zeitweiser Erkrankung) zu vergüten waren.
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Lohnschein von SW, Datum 24.09.2015, 1. Korrektur

Aktuelle Version vom 11. November 2015, 22:36 Uhr

Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8 (Haus 2)
14467 Potsdam

Potsdam, den 23.10 2015
Mein Zeichen: 052-15-D

Ihr Schreiben vom 14.10.2015 i.S. Oliver Lenz
Ihr Zeichen: 4202.000079899

Sehr geehrter Herr R.,

mit Ihrem Schreiben vom 14.10.2015 haben Sie fehlende Abrechnungen für August 2015 beklagt. Insofern wird darauf hingewiesen, dass die Honorarrechnungen zumeist erst im Folgemonat gestellt werden. (Die Unterlagen für September, die auch Rechnungen für im August geleistete Stunden beinhalten, gehen Ihnen demnächst zu.)

Hinsichtlich der Vergütung von Frau W. wird auf dem korrigierten Lohnschein vom 24.09.2015 aufmerksam gemacht (vgl. Anlage). Diese war im August 2015 für insgesamt 215 Stunden eingeplant, die demgemäß (trotz zeitweiser Erkrankung) zu vergüten waren.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt


Lohnschein von SW, Datum 24.09.2015, 1. Korrektur

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