Schreiben der LHP vom 11.06.15

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- u. Verwaltungsmanagement
M.-O.

Sozialgericht Potsdam
Rubensstr. 8
14467 Potsdam

Mein Zeichen: 3812
11.06.2015

In dem sozialgerichtlichen Verfahren Oliver Lenz
gegen
die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister

Az.: S 20 SO 40/15 ER

wird auf das medizinische Sachverständigen-Gutachten vom 27.05.2015 wie folgt Stellung genommen:

Hinsichtlich der Höhe des Persönlichen Budgets ist mitzuteilen, dass sich die Antragsgegnerin an den gesetzlichen Grundlagen hält

Grammatik im Original

und als Grundlage nimmt. Neben den Stundensatz und dem Arbeitgeberanteil

Grammatik im Original

berücksichtigt die Antragsgegnerin die Lohnfortzahlung, Berufshaftpflichtversicherung, Regiekosten und die Nachtzuschläge.

Bei den ambulanten Pflegediensten werden weitere Kosten mit im Stundensatz berücksichtigt, die durch entsprechende Rahmenverträge vorgeschrieben sind.

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