Schreiben der LHP vom 11.06.15
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- u. Verwaltungsmanagement
M.-O.
Sozialgericht Potsdam
Rubensstr. 8
14467 Potsdam
Mein Zeichen: 3812
11.06.2015
In dem sozialgerichtlichen Verfahren
Oliver Lenz
gegen
die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister
wird auf das medizinische Sachverständigen-Gutachten vom 27.05.2015 wie folgt Stellung genommen:
Hinsichtlich der Höhe des Persönlichen Budgets ist mitzuteilen, dass sich die Antragsgegnerin an den gesetzlichen Grundlagen hält
- Grammatik im Original
und als Grundlage nimmt. Neben den Stundensatz und dem Arbeitgeberanteil
- Grammatik im Original
berücksichtigt die Antragsgegnerin die Lohnfortzahlung, Berufshaftpflichtversicherung, Regiekosten und die Nachtzuschläge.
Bei den ambulanten Pflegediensten werden weitere Kosten mit im Stundensatz berücksichtigt, die durch entsprechende Rahmenverträge vorgeschrieben sind.