Schreiben der LH vom 27.05.14

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Herrn
RA Peter Klink
Lennestr. 71
14471 Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
Frau S.

27.05.2014

Anhörung gemäß § 24 Sozialgesetzbuch X (SGB X)

Sehr geehrter Herr Lenz,

nach § 45 SGB X kann ein bereits unanfechtbar gewordener Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurück genommen werden, wenn er rechtswidrig ist.

Von der Rücknahme kann abgesehen werden, wenn der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat. Dies trifft nicht zu bei

  • arglistig herbeigeführter Erwirkung des Verwaltungsaktes;
  • Angabe unrichtiger bzw. unvollständiger Tatsachen;
  • grober Fahrlässigkeit und Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes.

Ursache für die Gewährung von zu unrecht erbrachten Leistungen:

1.
Die BfA hat für 2 Arbeitnehmer Eingliederungszuschuß in Höhe von insgesamt 9151,77 EUR gezahlt. Informationen zur Überweisung dieser Leistungen bzw. der Bescheid der BA

Der Bescheid liegt und lag nicht bei mir. M.W. hat Herr O. den Bescheid. Herr O. hatte aus eigenem Antrieb den Eingliederungszuschuß für Arbeitskräfte die aus "Hartz IV" beantragt. Ich hatte ihm damals eine Vollmacht für die Verhandlungen mit der BfA erteilt. Darüber hinaus habe ich keine Informationen. Es hat mich allerdings schon lange gestört, daß mir der Bescheid der BfA nicht vorliegt - ich hatte mehrfach Herrn O. danach gefragt.

wurden weder nach Geldeingang noch nach 3 maliger Aufforderung gegeben.

Wer auch immer eine "Aufforderung" bekommen hat. Ich jedenfalls nicht; ich weiß von nichts. Andernfalls hätte ich selbstverständlich und sofort reagiert! Es gab doch nichts zu verheimlichen!!

Da es sich hier um Lohnleistungen für die AN handelt und im PB ebenfalls Lohnleitungen gezahlt werden, hätte sich die Leistungserbringung gemäß § 2 SGB XII entsprechend kürzen können.

Wie gesagt, der Bescheid liegt mir nicht vor. Aber soviel ich aus mündlichen Gesprächen weiß, erfolgt dieser Eingliederungszuschuß zum Ausgleich von "Minderleistungen" ehemaliger Hartz IV-Empfänger. Minderleistungen lagen vor insofern daß diese Kräfte zu Beginn Unterstützung und Anleitung brauchten. Niemand kommt aus Hartz IV und KANN pflegen!
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