Schreiben der Stadt vom 24.01.2013

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in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 22.01.2013 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich sehr über den Inhalt erstaunt war.
 
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Leider haben Sie den vereinbarten Termin am 22.01.2013 mit der Fachbereichsleiterin Frau L. nicht wahrgenommen.
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Leider haben Sie den vereinbarten Termin am 22.01.2013 mit der Fachbereichsleiterin Frau L. nicht wahrgenommen.<br>Hier hätten sicherlich einige Verständigungsprobleme zur gemeinsamen Zufriedenheit geklärt werden können.<br>Telefonisch wurden Sie von Herrn O. angemeldet, der erklärte, dass Sie beide diesen Termin dringend benötigen.<br>Ich gehe davon aus, dass Herr O. mit Ihrem Einverständnis handelte.
   
Hier hätten sicherlich einige Verständigungsprobleme zur gemeinsamen Zufriedenheit geklärt werden können.
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Bei der Einsicht in Ihre Unterlagen habe ich festgestellt, dass Sie scheinbar über die Bedeutung eines Budget und der dazugehörigen Aufgabenverteilung immer noch irritiert sind.<br>Dies brachten Sie auch eindeutig in Ihrem Schreiben vom 22.01.2013 an Ihre zuständige Fallmanagerin Frau S. wiederholt zum Ausdruck.
   
Telefonisch wurden Sie von Herrn O. angemeldet, der erklärte, dass Sie beide diesen Termin dringend benötigen.
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Das Persönliche Budget soll dem behinderten Menschen zu mehr Selbstbestimmung verhelfen.<br>Es wird grundsätzlich als Geldleistung gewährt, die sich am individuellen Hilfebedarf orientiert und eine hinreichende Versorgung sicherstellen soll.
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Ich gehe davon aus, dass Herr O. mit Ihrem Einverständnis handelte.
 
 
 
Bei der Einsicht in Ihre Unterlagen habe ich festgestellt, dass Sie scheinbar über die Bedeutung eines Budget und der dazugehörigen Aufgabenverteilung immer noch irritiert sind.
 
 
Dies brachten Sie auch eindeutig in Ihrem Schreiben vom 22.01.2013 an Ihre zuständige Fallmanagerin Frau S. wiederholt zum Ausdruck.
 
 
Das Persönliche Budget soll dem behinderten Menschen zu mehr Selbstbestimmung verhelfen.
 
 
Es wird grundsätzlich als Geldleistung gewährt, die sich am individuellen Hilfebedarf orientiert und eine hinreichende Versorgung sicherstellen soll.
 
 
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Den Leistungsumfang und die Leistungshöhe ist Ihnen in den vergangenen Monaten mehrfach detailliert erklärt worden. Die entsprechende damit verbundene Zielvereinbarung haben Sie unterzeichnet.
 
Den Leistungsumfang und die Leistungshöhe ist Ihnen in den vergangenen Monaten mehrfach detailliert erklärt worden. Die entsprechende damit verbundene Zielvereinbarung haben Sie unterzeichnet.
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Das bedeutet, dass Sie ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung mit dem ermittelten Budgetbedarf selbständig organisieren und regeln müssen, denn Sie sind der Budgetnehmer.
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Das bedeutet, dass Sie ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung mit dem ermittelten Budgetbedarf selbständig organisieren und regeln müssen, denn Sie sind der Budgetnehmer.<br>Der zuständige Sozialhilfeträger, die Landeshauptstadt Potsdam bleibt der/die Budgetbeauftragte, zumal sich hier mehrere Rehabilitationsträger am Budget beteiligen.
 
Der zuständige Sozialhilfeträger, die Landeshauptstadt Potsdam bleibt der/die Budgetbeauftragte, zumal sich hier mehrere Rehabilitationsträger am Budget beteiligen.
 
 
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Für Sie konkret bedeutet dies, dass Sie sich rechtzeitig eine Verordnung beim Arzt über eine Therapie einholen und diese auch an die Krankenkasse weiterleiten.
 
Für Sie konkret bedeutet dies, dass Sie sich rechtzeitig eine Verordnung beim Arzt über eine Therapie einholen und diese auch an die Krankenkasse weiterleiten.
   
Die Budgetbeauftragte wird dann mit den anderen Leistungsträgern, hier der Krankenkasse, Vereinbarungen treffen, damit Sie als Budgetnehmer alle erforderlichen und notwendigen Leistungen aus einer Hand erhalten.
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Die Budgetbeauftragte wird dann mit den anderen Leistungsträgern, hier der Krankenkasse, Vereinbarungen treffen, damit Sie als Budgetnehmer alle erforderlichen und notwendigen Leistungen aus einer Hand erhalten.<br>Sie bietet Beratungs- und Unterstützungsleistungen, wenn Sie Fragen und Probleme bezüglich Ihres Persönlichen Budgets haben.
 
Sie bietet Beratungs- und Unterstützungsleistungen, wenn Sie Fragen und Probleme bezüglich Ihres Persönlichen Budgets haben.
 
   
 
Ihre Mails für die TKK sind an Frau M. zu richten, ...@tk.de, Tel.: 030/68 37 82 - ... Ihre Kasse teilte mit, dass die Folgeverordnung über die Krankenhilfe ab dem 01.01.2013 dringend benötigt wird.
 
Ihre Mails für die TKK sind an Frau M. zu richten, ...@tk.de, Tel.: 030/68 37 82 - ... Ihre Kasse teilte mit, dass die Folgeverordnung über die Krankenhilfe ab dem 01.01.2013 dringend benötigt wird.
   
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Persönliche Budget keine Einbahnstraße ist, sondern eine Rückkehr in andere Formen der Leistungsgewährung möglich ist.
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Ich möchte darauf hinweisen, dass das Persönliche Budget keine Einbahnstraße ist, sondern eine Rückkehr in andere Formen der Leistungsgewährung möglich ist.<br>
 
 
Bei Beratungsbedarf steht Ihnen Frau S. und die anderen Mitarbeiter/innen des Sozialhilfeträgers gern zur Verfügung.
 
Bei Beratungsbedarf steht Ihnen Frau S. und die anderen Mitarbeiter/innen des Sozialhilfeträgers gern zur Verfügung.
   

Version vom 26. Januar 2013, 23:52 Uhr

Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Bereich Gesundheitssoziale Dienste
Scha.

Datum: 24.01.2013

Herr
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str.6
14471 Potsdam

Sehr geehrter Herr Lenz,

in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 22.01.2013 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich sehr über den Inhalt erstaunt war.

Leider haben Sie den vereinbarten Termin am 22.01.2013 mit der Fachbereichsleiterin Frau L. nicht wahrgenommen.
Hier hätten sicherlich einige Verständigungsprobleme zur gemeinsamen Zufriedenheit geklärt werden können.
Telefonisch wurden Sie von Herrn O. angemeldet, der erklärte, dass Sie beide diesen Termin dringend benötigen.
Ich gehe davon aus, dass Herr O. mit Ihrem Einverständnis handelte.

Bei der Einsicht in Ihre Unterlagen habe ich festgestellt, dass Sie scheinbar über die Bedeutung eines Budget und der dazugehörigen Aufgabenverteilung immer noch irritiert sind.
Dies brachten Sie auch eindeutig in Ihrem Schreiben vom 22.01.2013 an Ihre zuständige Fallmanagerin Frau S. wiederholt zum Ausdruck.

Das Persönliche Budget soll dem behinderten Menschen zu mehr Selbstbestimmung verhelfen.
Es wird grundsätzlich als Geldleistung gewährt, die sich am individuellen Hilfebedarf orientiert und eine hinreichende Versorgung sicherstellen soll.

Den Leistungsumfang und die Leistungshöhe ist Ihnen in den vergangenen Monaten mehrfach detailliert erklärt worden. Die entsprechende damit verbundene Zielvereinbarung haben Sie unterzeichnet.

Das bedeutet, dass Sie ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung mit dem ermittelten Budgetbedarf selbständig organisieren und regeln müssen, denn Sie sind der Budgetnehmer.
Der zuständige Sozialhilfeträger, die Landeshauptstadt Potsdam bleibt der/die Budgetbeauftragte, zumal sich hier mehrere Rehabilitationsträger am Budget beteiligen.

Ihre leider wiederholt vorgetragene Auffassung, dass Frau S. Ihre Budgetverantwortliche sei, entspricht daher nicht dem Zweck des Persönlichen Budgets und kann auch inhaltlich seitens des Sozialhilfeträgers der Landeshauptstadt Potsdam, so nicht mitgetragen werden.

Der Budgetnehmer ist selbst verantwortlich, sein Persönliches Budget sachgerecht und verantwortungsvoll zu verwalten. Er ist somit auch verpflichtet, alle nitwendigen Voraussetzungen zur Bedarfsermittlung und Leistungserbringung im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zu erfüllen.

Für Sie konkret bedeutet dies, dass Sie sich rechtzeitig eine Verordnung beim Arzt über eine Therapie einholen und diese auch an die Krankenkasse weiterleiten.

Die Budgetbeauftragte wird dann mit den anderen Leistungsträgern, hier der Krankenkasse, Vereinbarungen treffen, damit Sie als Budgetnehmer alle erforderlichen und notwendigen Leistungen aus einer Hand erhalten.
Sie bietet Beratungs- und Unterstützungsleistungen, wenn Sie Fragen und Probleme bezüglich Ihres Persönlichen Budgets haben.

Ihre Mails für die TKK sind an Frau M. zu richten, ...@tk.de, Tel.: 030/68 37 82 - ... Ihre Kasse teilte mit, dass die Folgeverordnung über die Krankenhilfe ab dem 01.01.2013 dringend benötigt wird.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Persönliche Budget keine Einbahnstraße ist, sondern eine Rückkehr in andere Formen der Leistungsgewährung möglich ist.
Bei Beratungsbedarf steht Ihnen Frau S. und die anderen Mitarbeiter/innen des Sozialhilfeträgers gern zur Verfügung.


Mit freundlichem Gruß

im Auftrag gez.

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