Schreiben der Stadt vom 24.01.2013

Aus cvo6
Wechseln zu: Navigation, Suche

Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Bereich Gesundheitssoziale Dienste
Frau Scha.

Datum: 24.01.2013

Herr
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str.6
14471 Potsdam

Sehr geehrter Herr Lenz,

in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 22.01.2013 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich sehr über den Inhalt erstaunt war.

Leider haben Sie den vereinbarten Termin am 22.01.2013 mit der Fachbereichsleiterin Frau L.-B. nicht wahrgenommen.
Hier hätten sicherlich einige Verständigungsprobleme zur gemeinsamen Zufriedenheit geklärt werden können.
Telefonisch wurden Sie von Herrn O. angemeldet, der erklärte, dass Sie beide diesen Termin dringend benötigen.
Ich gehe davon aus, dass Herr O. mit Ihrem Einverständnis handelte.

Bei der Einsicht in Ihre Unterlagen habe ich festgestellt, dass Sie scheinbar über die Bedeutung eines Budget und der dazugehörigen Aufgabenverteilung immer noch irritiert sind.
Dies brachten Sie auch eindeutig in Ihrem Schreiben vom 22.01.2013 an Ihre zuständige Fallmanagerin Frau S. wiederholt zum Ausdruck.
Das Persönliche Budget soll dem behinderten Menschen zu mehr Selbstbestimmung verhelfen.
Es wird grundsätzlich als Geldleistung gewährt, die sich am individuellen Hilfebedarf orientiert und eine hinreichende Versorgung sicherstellen soll.

Genau das tut es aber nicht!

Den Leistungsumfang und die Leistungshöhe ist Ihnen in den vergangenen Monaten mehrfach detailliert erklärt worden. Die entsprechende damit verbundene Zielvereinbarung haben Sie unterzeichnet.

Ich habe Widerspruch eingelegt!
Außerdem gilt, daß eine Änderung einer Zielvereinbarung zu jedem Zeitpunkt möglich ist, wenn sich der Bedarf ändert. Dies hätte lange erfolgen müssen, da sich mein Zustand in der Zeit als Budgetnehmer verschlechtert hat! Siehe: Aenderungsantrag_vom_29.7.2012

Das bedeutet, dass Sie ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung mit dem ermittelten Budgetbedarf selbständig organisieren und regeln müssen, denn Sie sind der Budgetnehmer.
Der zuständige Sozialhilfeträger, die Landeshauptstadt Potsdam bleibt der/die Budgetbeauftragte, zumal sich hier mehrere Rehabilitationsträger am Budget beteiligen.

Ihre leider wiederholt vorgetragene Auffassung, dass Frau S. Ihre Budgetverantwortliche sei, entspricht daher nicht dem Zweck des Persönlichen Budgets und kann auch inhaltlich seitens des Sozialhilfeträgers der Landeshauptstadt Potsdam, so nicht mitgetragen werden.

OK. Das Sozialamt ist Budgetbeauftragter. Budgetverantwortlicher bin ich.

Der Budgetnehmer ist selbst verantwortlich, sein Persönliches Budget sachgerecht und verantwortungsvoll zu verwalten. Er ist somit auch verpflichtet, alle notwendigen Voraussetzungen zur Bedarfsermittlung und Leistungserbringung im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zu erfüllen.

Für Sie konkret bedeutet dies, dass Sie sich rechtzeitig eine Verordnung beim Arzt über eine Therapie einholen und diese auch an die Krankenkasse weiterleiten.

Das hat doch mit der Assistenz überhaupt nichts zu tun! Selbst wenn ich keine Therapie hätte, bräuchte ich in dieser Zeit (wie auch immer verbracht) Assistenz!

Die Budgetbeauftragte wird dann mit den anderen Leistungsträgern, hier der Krankenkasse, Vereinbarungen treffen, damit Sie als Budgetnehmer alle erforderlichen und notwendigen Leistungen aus einer Hand erhalten.
Sie bietet Beratungs- und Unterstützungsleistungen, wenn Sie Fragen und Probleme bezüglich Ihres Persönlichen Budgets haben.

Ihre Mails für die TKK sind an Frau M. zu richten, ...@tk.de, Tel.: 030/68 37 82 - ... Ihre Kasse teilte mit, dass die Folgeverordnung über die Krankenhilfe ab dem 01.01.2013 dringend benötigt wird.

Da es sich hier um ein trägerübergreifendes Persönliches Budget handelt, ist der Budgetbeauftragte - in diesem Falle das Sozialamt - alleiniger Ansprechpartner. Allerdings stellt sich in diesem Falle (s.o.) ohnehin die Frage, was Therapien hier für eine Rolle spielen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Persönliche Budget keine Einbahnstraße ist, sondern eine Rückkehr in andere Formen der Leistungsgewährung möglich ist.
Bei Beratungsbedarf steht Ihnen Frau S. und die anderen Mitarbeiter/innen des Sozialhilfeträgers gern zur Verfügung.

Wohin denn? Wie sehen denn diese Alternativen nach Meinung der Behörde aus? Ein Leben in der Unselbstständigkeit im Heim? Ein Leben in weiterer Unterversorgung wie zuvor? Dein Zustand hat sich verschlechtert, so daß es zwei Möglichkeiten gibt: ein Leben in einer stationären Einrichtung oder ein Leben mit bedarfsdeckender (!) Assistenz. Die jetzt gebotene Variante ist überhaupt keine Alternative, sondern eine erzwungene Unterversorgung.

Mit freundlichem Gruß

im Auftrag gez.

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge