Schriftsatz 4 an das SG vom 27.11.15
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wird die Klage dahingehend erweitert, dass beantragt wird, |
wird die Klage dahingehend erweitert, dass beantragt wird, |
Aktuelle Version vom 28. November 2015, 22:37 Uhr
Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Potsdam, den 27.11.2015
Mein Zeichen: 051-15-D
In dem Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 3/15
wird die Klage dahingehend erweitert, dass beantragt wird,
- die Beklagte unter Änderung des Bescheides vom 17.07.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2014 zu verpflichten, dem Kläger einen monatlichen Betrag für das persönliche Budget i.H.v. 8532,00 € zu gewähren.
Die neue Fassung des Antrages ist zulässig (und sachdienlich, da hierdurch zusätzlicher Streit vermieden wird). Es ist auch keine Einwilligung der Beklagten erforderlich, da das Begehren lediglich erweitert wird, vgl. § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG.
Eine Abschrift habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen