Schriftsatz 4 an das SG vom 27.11.15

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wird die Klage dahingehend erweitert, dass beantragt wird,
 
wird die Klage dahingehend erweitert, dass beantragt wird,

Aktuelle Version vom 28. November 2015, 22:37 Uhr

Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, den 27.11.2015
Mein Zeichen: 051-15-D

In dem Rechtsstreit

Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 3/15

wird die Klage dahingehend erweitert, dass beantragt wird,

die Beklagte unter Änderung des Bescheides vom 17.07.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2014 zu verpflichten, dem Kläger einen monatlichen Betrag für das persönliche Budget i.H.v. 8532,00 € zu gewähren.

Die neue Fassung des Antrages ist zulässig (und sachdienlich, da hierdurch zusätzlicher Streit vermieden wird). Es ist auch keine Einwilligung der Beklagten erforderlich, da das Begehren lediglich erweitert wird, vgl. § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG.

Eine Abschrift habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen

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