Schriftsatz der Gegenseite vom 23.05.13

Aus cvo6
Version vom 18. Juni 2013, 15:58 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

C. A. G. S.
H.

Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam vorab per Telefax: 0331 2017-2960 (-2961)

24.05.2013
24 C 221/12

In der Sache J. C.
/RAe A. & S./ gegen

Oliver Lenz
/RAin Damrow/

nehme ich Stellung zum Schriftsatz der Beklagten vom 09.05.2013, der mir am 23.05.2013 als einfache Abschrift ohne Beglaubigung vom Gericht übermittelt worden ist.

Der Vortrag des Klägers ist nicht verspätet. Er hat die vom Gericht gesetzte Frist ersichtlich eingehalten.

Der Beklagte ist entgegen seiner jetzigen Behauptung durchaus in der Lage, via Internet einfach zu kommunizieren. Der Unterzeichner hat zwar in der mündlichen Verhandlung vom 22.03.2013 nicht teilgenommen. Aus dem vorliegenden Sitzungs­protokoll ergibt sich allerdings nicht, dass der Beklagte vorgeführt hätte, wie er via Internet kommuniziert. Diese Fähigkeit ergibt sich vielmehr aus seiner vorliegenden Homepage, die er selbst gestaltet hat und auch weitergestaltet.

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge