Schriftsatz der LH Potsdam an das Sozialgericht vom 05.04.2013

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Hegelallee 6-8, Haus 2

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

EILT:

In dem Sozialrechtsstreit

Oliver Lenz
gegen
die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister
Az.: S 20 SO 33/13 ER

anerkennt die Antragsgegnerin die Erforderlichkeit der Gewährung eines Persönlichen Budgets in Form des Arbeitgebermodells für eine 24-h-Assistenz zur Deckung des Pflege- und Eingliederungshilfebedarfes des Antragstellers in Höhe von 3.742,60 € monatlich.

Die Antragsgegnerin beantragt, dem Antragsteller teilweise in Höhe von 6.112,67 € abzulehnen.

Der Antragsteller leidet an Multipler Sklerose. Durch das Amt für Soziales und Versorgung wurden ein Grad der Behinderung in Höhe von 100 von Hundert sowie die Merkzeichen aG, G, B, H und RF zuerkannt.
Die zuständige Pflegekasse gewährt für den Antragsteller Leistungen der Pflegestufe III.
Der Antragsteller bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 880,03 € und Wohngeld in Höhe von 155 €.

Der Antragsteller beantragte erstmalig mit Schreiben vom 18.07.2011 die Gewährung von Assistenzkosten in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets, das der Umsetzung eines Arbeitgebermodells dienen sollte.
Mit Bescheid vom 23.02.2012 gewährte die Antragsgegnerin ein Persönliches Budget in Höhe von monatlich 1.469,53 €.
Mit Bescheid vom 25.06.2012 wurde das Persönliche Budget auf monatlich 2.004,05 € erhöht.
Mit Schreiben vom 28.07.2012 beantragte der Antragsteller die Übernahme der Kosten einer 24-Stunden-Assistenz in Form eines Persönlichen Budgets als Arbeitgebermodell.
Im Ergebnis ihrer Bedarfsfeststellung gewährte die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 20.09.2012 rückwirkend ab 01.08.2012 ein Persönliches Budget in Höhe von 2.373,14 € monatlich.

Am 09.10.2012 teilte der Antragsteller mit, dass er bei der zuständigen Pflegekasse die Pflegestufe 3+ beantragt habe und demnächst eine Neubegutachtung durch die Pflegekasse anstünde.
Gegen den Bescheid vom 20.09.2012 erhob der Antragsteller mit Schreiben vom 24.10.2012 Widerspruch.
Eine ausführliche Begründung des Widerspruches sollte mit gesonderten Schreiben erfolgen.
Im Gespräch vom 21.03.2013 wurde erneut zugesichert, dass eine Begründung des Widerspruches vom 24.10.2012 zeitnah erfolgen würde. Die Widerspruchsbegründung ging bei der Antragsgegnerin am 03.04.2013 ein.
Der Widerspruch kann nunmehr durch die Antragsgegnerin abschließend bearbeitet werden.

Was hat der Widerspruch bei der Pflegekasse mit meinem Persönlichen Budget zu tun???

Mit Schreiben vom 26.11.2012 übersandte der Antragsteller eine Kopie des Bescheides der zuständigen Pflegekasse vo

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