Widerspruch vom 20.09.22

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Version vom 11. Dezember 2022, 21:44 Uhr

Kanzlei Damrow
Babelsberger Straße 26
14473 Potsdam

Rechtsanwalt M.

20. September 2022

Lenz ./. Worseck

Sehr geehrte[] M.,

namens und in Vollmacht meines Mandanten erhebe ich abermals gegen die Kündigung vom 01.09.2022

Widerspruch.

Ich weise vorsorglich daraufhin, dass weder die Kündigung, noch der Räumungstermin bestätigt werden. Die Kündigung ist unwirksam.

Die Voraussetzung des § 543 Abs. 1,2 Nr. 2 BGB i.V.m. § 573 Abs. 1 BGB liegen hier nicht vor.

Da Sie trotz der ausführlichen Antworten meines Mandanten nicht von der Kündigung ablassen haben Sie im Weiteren auch meine Kosten für die außergerichtliche Vertretung zu tragen.

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