Widerspruchsschreiben vom 23.02.2013

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Techniker Krankenkasse
Servicezentrum Pföegeleistungen
01061 Dresden

Geschäftszeichen V525317356 S632052

23. Februar 2013

Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

Leistungen der häuslichen Pflege

Sehr geehrter Herr Lenz,

Sie haben Widerspruch gegen unsere Entscheidung vom 19. November 2012 eingelegt.
Wir haben dies zum Anlass genommen, uns erneut mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu beraten. Das daraufhin erstellte Zweitgutachten unterscheidet sich im Ergebnis nicht von dem vorangegangenen Gutachten vom 17. Oktober 2012.
Selbst unter pauschaler Anerkennung des von Ihnen gemachten Zeitaufwandes für die notwendige Hilfe unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Hilfebedarfs sind weiterhin die Voraussetzungen zur Anerkennung der Pflegestufe III SGB XI erfüllt.
Auf dieser Grundlage können wir unsere Entscheidung leider nicht ändern.
Bitte informieren Sie uns, gern auch telefonisch, bis zum 9. März 2013, ob sich Ihr Widerspruch nach Kenntnis der vorstehenden, ergänzenden Ausführungen erledigt hat. Sollten wir keine weitere Meldung von Ihnen erhalten, leiten wir Ihre Unterlagen unverzüglich an unsere Hauptverwaltung zur Vorlage beim Widerspruchsausschuss weiter.
Sehr geehrter Herr Lenz, bitte haben Sie Verständnis für unsere Entscheidung. Uns ist diese nicht leicht gefallen. Natürlich versuchen wir immer, gesetzliche Handlungs- und Entscheidungsspielräume zum Vorteil unserer Kunden zu nutzen, sofern diese vorhanden sind. In diesem Fall können wir jedoch aufgrund der eindeutigen Rechtslage leider keine andere Entscheidung treffen.
Haben Sie noch Fragen? Ich bin gern für Sie da.

Mit freundlichem Gruß
gez. D.
Kundenberaterin

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