Bescheid II der LHP vom 20.03.2015

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
S.

Herrn
Rüdiger Otto
Feuerbachstraße 35
14471 Potsdam

20.03.2015

BESCHEID
über die Ablehnung von Leistungen nach SGB XII im Rahmen eines Persönlichen Budgets

Sehr geehrter Herr Lenz,

Sie beantragen die Begleichung der Kostenrechnung des Arbeitsgerichtsverfahrens Wohnig./.Lenz vom Mai 2014.
Dieser Antrag wird abgelehnt.

Begründung:
Ihnen wurden entsprechend ihres Antrages seit 2012 Leistungen in Form eines persönlichen Budgets im Arbeitgebermodell bewilligt.
In den im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossenen Zielvereinbarung wurde jeweils unter Punkt 5 auf die Pflichten des Budgetnehmers als Arbeitgeber hingewiesen. Insbesondere wurde auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, der Führung der Lohn-und Finanzbuchhaltung

So im Original!

und der ordnungsgemäßen Abwicklung der Auszahlungen an die Assistenten hingewiesen.
Zusätzlich wurde im Leistungsbescheid vom 27.02.2014 für die Zeit vom 01.08.2013 - 31.07.2014 die Auflage nach § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz erteilt, bei der Mittelverwertung arbeitsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der durch Sie beschäftigten Assistenten einzuhalten.

Ein dennoch entstandenes Arbeitsgerichtsverfahren kann sich demzufolge nur aus einer Pflichtverletzung des Budgetnehmers ergeben. Die daraus entstehenden Kosten sind durch den Budgetnehmer selber zu tragen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides […] Widerspruch eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. S.

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