Bescheid Kosten Begleitperson vom 29.08.16

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren
Hegelallee 6-8, Haus 2
R.
Mein Zeichen: 384202

Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

29.08.2016

BESCHEID über die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben — Kosten für die Begleitperson
Für: Oliver Lenz, geb. 15.05.1966

Sehr geehrter Herr Lenz,

mit Antrag von 19.08.16 begehren Sie die Übernahme Übernahme von Begleitkosten für die Fahrt in die Chansonwerkstatt vom 08.10.2016 bis zum 18.10.2016.

Ich lehne die Übernahme der Begleitkosten ab.


Gründe

Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes S 20 SO 16/16 ER ist die Landeshauptstadt Potsdam zur Zahlung des Persönlichen Budgets verpflichtet. Im Rahmen des Budgets werden auch pauschal für das Jahr 400,00 EUR für mögliche Begleitkosten erbracht.

Am 14.02.2016 stellten Sie einen Antrag auf Begleitkosten in Höhe von 75,70 EUR für eine Fahrt nach Elmenhorst/Mecklenburg-Vorpommern. Am 13.04.2016 wurde ein weiterer Antrag für Begleitkosten für eine Chorfahrt nach Hirschluch gestellt. Die beantragten Kosten betrugen insgesamt 75,48 EUR. Beide Anträge wurden mit Verweis auf die jährlich gewährte Pauschale abgelehnt.

Mit Ihrem nunmehr gestellten Antrag teilen Sie mit, dass für die o.g. Fahrt Gesamtkosten von 635,80 EUR anfallen würden. Für Unterkunft sollen die Kosten insgesamt 529,00 EUR betragen und für die Fahrt insgesamt 106,80 EUR. Hiervon wird die anteilige Kostenübernahme für die Begleitperson gewünscht. Dem Antrag liegt ein Dokument der Unterkunftsstätte „Haus Seeblick“ von Herrn E. K. vom 05.01.2016 bei. Danach ist bei Buchung bis zum 14.05.2016 eine Anzahlung von 25 % vorzunehmen und der Restbetrag von 396,75 EUR 14 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.

Die geltendgemachten Unterkunftskosten sind nicht übernahmefähig. Nach § 2 Abs. 1 SGB XII steht in Rahmen der Sozialhilfe der Nachranggrundsatz. Ein Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen Erhält. Nach dem beigefügten Schreiben der Unterkunftsstätte erfolgte bereits am 14.05.2016 eine Anzahlung und mithin eine Selbsthilfe.

Im Übrigen sind die Unkosten für die Begleitperson aus der gewährten Pauschale zu bestreiten. Die bisher geltend gemachten Anträge überschreiten die Pauschale offensichtlich nicht und der verbleibende Rest der gewährten Pauschale deckt die hier geltend gemachten Kosten.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ... Widerspruch eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. R.

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