Bescheid der LHP vom 07.03.17

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
S.
Mein Zeichen: 384305.000078419
07.03.2017

Herr
Oliver Lenz
carl-v.-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

Bescheid über die Hilfe in besonderen Lebenslagen für behinderte Menschen in Form eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets - Arbeitgebermodell nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII)

Sehr geehrter Herr Lenz,

Inhaltsverzeichnis

1.

ich bewillige Ihnen Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Krankenhilfe in Form eines persönlichen Budgets in Höhe von 10185,00 EUR für die Zeit vom 01.01.2017 - 31.12.2017.

Die Bewilligung der Eingliederungshilfe erfolgt gemäß § 53 Abs. 1 SGB XII i.V.m.§ 55 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX in monatlicher Höhe von 2000,00 EUR.

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege werden gemäß § 63 Abs. 3 i.V.m. § 63 b Abs. 6 und § 64f Abs. 3 SGB XII in monatlicher Höhe von 7284,00 EUR gewährt.

Als Budgetbeauftragter erfolgt auch die Zahlung des Pflegegeldes der gesetzlichen Pflegekasse in jetziger Höhe von 901,00 EUR. Um den Anspruch auf Pflegegeld gegenüber Ihrer Kasse zu sichern, müssen Sie weiterhin Beratungseinsatz durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführen lassen und den Nachweis dazu bei der Pflegekasse einreichen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhalten die Maßnahmen nach § 37 Abs. 2 SGB V entsprechend der aktuellen Verordnung für das Jahr 2017. Die Leistungen werden durch die benannten Assistenten erbracht und entsprechende Leistungsnachweise geführt.

Seite 2

Die Nachweiserbringung der gesamten Budgetverwaltung erfolgt entsprechend der Zielvereinbarung vom 02.12.2016. Die Zielvereinbarung ist Grundlage des Budgets.

2.

Neben dem persönlichen Budget wird weiterhin ein gekürztes Pflegegeld nach § 63b Abs. 5 SGB XII in Höhe von 300,30 EUR gewährt.

Begründung:

zu 1.

Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer 24-stündigen Präsenz einer Assistenzkraft werden gemäß der Niederschrift des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg zum Vergleich vom 19.12.2016 Leistungen in Höhe von 9700,00 EUR gewährt. Dazu kommt eine Schwankungsreserve in Höhe von 5 % des Budgets, also 485,00 EUR zur Finanzierung außergewöhnlicher Bedarfe. Das Pflegegeld der Pflegekasse wird auf die Budgethöhe angerechnet und über Erstattungsleistungen dem Sozialhilfeträger zugeführt.

zu 2.

Das Pflegegeld kann nach § 63b Abs. 5 SGB XII um bis zu zwei Drittel gekürzt werden, wenn gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.

Sie bekommen ein Pflegegeld nach den Vorschriften des SGB XI. Daneben wird Ihr pflegerischer Bedarf über 24 Stunden in Form eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets durch vom Sozialhilfeträger finanzierte Asssitenzkräfte abgesichert. Unter Betrachtung dessen ist nach meinem pflichtgemäßen Ermessen eine Kürzung um zwei Drittel gerechtfertigt.

Nach § 19 Abs. 3 - 5 in Vernindung mit §§ 87 und 88 Abs.1. Nr. 3 SGB XII kann von Ihnen bzw. Ihrer/m betreuten die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen als Eigenanteil zur Bestreitung der Hilfe zur Pflege verlangt werden, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Zum Einkommen gemäß § 82 SGB XII gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert

Aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist kein Eigenanteil zu zahlen.

Die gewährte Sozialhilfe wird gemäß § 90 Abs. 2 SGB XII nicht abhängig gemacht vom Einsatz oder Verwertung kleinerer oder sonstiger Geldwerte in Höhe von bis zu 2.600 EUR, zuzüglich eines Betrages von 614 EUR für jede Person, die von der nachfragenden Person, ihrem Ehegatten oder Lebenspartner überwiegend unterhalten wird.

Allgemeiner Hinweis:

Nach den für die bewilligten Leistungen maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen sind sie verpflichtet, alle Änderungen von Tatsachen, die für die Hilfegewährung maßgebend sind, mir unverzüglich mitzuteilen.

Insbesondere sind Sie verspflichtet, mir eventuell zukünftige Änderungen der Leistungsansprüche (z.B. nach dem Sozialgesetzbuch - SGB - XI)unverzüglich mitzuteilen. Hierzu gehören auch vorübergehende oder dauernde Krankenhausaufenthalte sowie

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Unterbringung in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Unterbrechung der Pflegetätigkeit, Besserung des Gesundheitszustandes etc.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats … Widerspruch eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. S.

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