Eingangsbestätigung des SG vom 31.3.2015

Aus cvo6
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Sozialgericht Potsdam
Geschäftsstelle der 20. Kammer
Rubensstr. 8
14467 Potsdam

Herrn Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8
14459 Potsdam

Potsdam, 31. März 2015
Az.: S 20 SO 40/15 ER

Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Ihr Antrag vom 29. März 2015 nebst Antrag auf Prozesskostenhilfe ist hier am 30. März 2015 eingegangen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen S 20 SO 40/15 ER geführt. Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben einzugeben, Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen und in Zukunft alle Schriftsätze sowie nach Möglichkeit auch die Unterlagen 2-fach zu übersenden (§ 93 Sozialgerichtsgesetz - SGG -). Die Vorschrift des § 93 SGG über die Beifügung von Abschriften für die übrigen Beteiligten findet keine Anwendung, wenn elektronische Dokumente über die elektronische Poststelle des Gerichts nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg eingereicht werden.

Sofern die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht werden, fertigt das Gericht diese in notwendiger Anzahl selbst an. Sie müssen damit rechnen, dass die hierfür entstehenden Kosten nach Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen werden (bis 50 Seiten je 0,50 EUR, jede weitere Seite 0,15 EUR). Kostenpflichtig sind auch per Telefax übermittelte Mehrfertigungen, die von der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden.

Bitte übersenden Sie ausgefüllt und unterschrieben zurück:

  • die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Um Erledigung innerhalb von 2 Wochen wird gebeten.

Sollte dies nicht möglich sein, so teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe den voraussichtlichen Erledigungstermin mit.

Der Antragsgegner ist aufgefordert worden, sich zu dem Antrag inerhalb von 1 Woche schriftlich zu äußern. Nach Eingang der Stellungnahme erhalten Sie weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
R.
Justizbeschäftigte

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes gespeichert.

Das Schriftstück wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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