Einladung zur Anhörung vom 9.10.2014

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
Kr.

Herrn
Rüdiger Otto
Feuerbachstr. 35
14471 Potsdam

09.10.2014

Ihr Widerspruch vom 06.10.2014; Aktenzeichen W 165/14
Einladung zur Anhörung gemäß § 24 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)

Sehr geehrter Herr Otto,

Ihr Widerspruch vom 06.10.2014 gegen den Bescheid vom 20.09.2014 ist am 08.10.2014 hier eingegangen. Gemäß § 24 SGB X ist Ihnen das Recht einzuräumen, sich zum Sachverhalt zu äußern, bevor über Ihren Widerspruch entschieden wird.

Ihre Begründung werte ich als Anhörung.

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Gründe vortragen wollen, teilen Sie mir das bitte unverzüglich unter Angabe eines von Ihnen gewünschten Termins mit. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern. Dies ist mit Hilfe des beigefügten Anhörungsbogens möglich, den Sie mir in diesem Fall bitte bis zum 14.10.2014 zurücksenden.

Sofern Sie weder mündlich noch schriftlich innerhalb der vorgenannten Fristen Stellung nehmen, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Recht auf eine Anhörung nicht wahrnehmen möchten und über Ihren Widerspruch wird dann nach Aktenlage entschieden.

Mit freundliche Grüßen
im Auftrag
gez. Kr.

Anlage:
Anhörungsbogen

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