Gesprächsvermerk der LHP mit dem PD Herbstzeit am 18.03.15

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Landeshauptstadt Potsdam
Stadtverwaltung Potsdam
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Soziale Leistungen

Gesprächsvermerk

  • Name des Hilfeempfängers: Oliver Lenz
  • Frau S. Tel: [...]

19.03.2015

Zusammenfassung des Gespräches mit PD Herbstzeit am 18.03.2015

Nach dem HB des Pflegedienstes bei Herrn Lenz bat dieser um ein Gespräch im Sozialamt.

Der PD schätzt ein, dass die Übernahme der Pflege unter den vorliegenden Bedingungen nicht erfolgen wird. Insbesondere ist eine Zusammenarbeit mit der eingesetzten Assistentin Frau Wohnig nicht möglich. Durch sie als auch Herrn Lenz, besteht eine erhebliche Gegenwehr gegen den Einsatz eines ambulanten PD, ein konstruktives Gespräch konnte auf Grund von Beschimpfungen und Unterstellungen nicht geführt werden.

Ich war bei dem Gespräch dabei. Frau Wohnig war vielleicht etwas emotional, aber Beschimpfungen und Unterstellungen gab es nicht! Das ist eine Unterstellung!!! ;-)

Nach Einschätzung des PD findet eine qualifizierte Pflege nur zum Teil statt. Nach Aussage von Frau Wohnig ist Herr Lenz an verschiedenen Körperstellen von einer Pilzkrankheit befallen.

So war es wirklich: PD: "In drei bis vier Jahren müssen wir dann mit Prophylaxen beginnen." SW: "Wenn hier nicht schon seit Jahren Prophylaxen durchgeführt werden würden, hätte Herr Lenz schon seit langem Dekubiti und Pilzerkrankungen!" Daß der PD nun Frau Wohnig ihre Worte so auslegt, als ob ich eine Pilzerkrankung hätte, finde ich widerlich!

Dies deute auf eine unzureichende Pflege hin. Die Wohnsituation und das Nichtvorhandensein von Pflegehilfsmitteln stehen ebenfalls einer qualifizierten guten Erbringung von Pflege entgegen. So sei beispielsweise ein Pflegebett auch zur Erleichterung der Pflege für die Pflegekräfte unbedingt erforderlich.

Wie auch immer der PD auf die Idee gekommen ist, ich hätte kein Pflegebett. Ich habe seit langem ein solches! Siehe: Gutachten_vom_27.05.15#Beantwortung_der_gestellten_Fragen

Das hohe Anspruchsdenken stellt ebenfalls ein Hindernis dar, nach Wunsch des Herrn Lenz muss die Pflegekraft beispielsweise GO, spielen können, damit er seiner AG und seiner Freizeitgestaltung nachgehen kann. Ein halbstündig gewünschter Nacheinsatz zum Drehen, Getränke reichen und Ausscheiden sieht der PD als völlig unsinnig an.

Das steht da wirklich genauso!

Der PD sieht den ermittelten zeitlichen Bedarf von 10 h + 2 h EGH durch den SHT als realistisch an. Stundenweises Alleinesein sieht er durchaus gegeben, auch im Vergleich zu anderen vom PD gepflegte MS-Patienten. Durch Einsatz einer Wechseldruckmatratze wäre beispielsweise eine nächtliche Betreuung überflüssig. 3 Einsätze a 4 h wären nach Meinung des PD sinnvoll und praktikabel.

Wenn der PD andere MS-Patienten so pflegt, dann gehört der MDK auf diese unhaltbaren Zustände hingewiesen!

Als Vorschlag wird die Anfertigung eines externen Pflegegutachtens durch einen unabhängigen brandenburger Pflegesachverständigen empfohlen. Hiermit könnte dem möglichen Vorwurf von grober Fahrlässigkeit entgegengewirkt werden.

gez. S. (Blatt 710 der Akte)
gez. A./GF + Stempel Pflegedienst Herbstzeit GmbH (Blatt 711 der Akte)

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