Schreiben der LHP vom 02.12.16

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8
Herr R.

Herrn
Oliver Lenz
Carl-v.-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

Mein Zeichen 384202.000079899

02.12.2016

Zusendung der Zielvereinbarung und Anforderung von Unterlagen

Sehr geehrter Herr Lenz,

in Anlehnung an die Budgetkonferenz vom 30.11.2016 finden Sie in Anlage zu diesem Schreiben ein Kurzprotokoll, mit einem Hinweis der noch einzureichenden Unterlagen.

Weiterhin sende ich Ihnen die aktuelle Zielvereinbarung in zweifacher Ausfertigung zu, mit der Bitte mir ein Exemplar unterschrieben zurückzusenden.

Frau R., Techniker Krankenkasse, hat im Gespräch vom 30.11.2016 geklärt, dass die Behandlungspflege nicht durch eine examinierte Pflegefachkraft erfolgen muss. Der Punkt in der Zielvereinbarung wurde dahingehend angepasst.

Weiterhin hat Frau R. geklärt, dass zur verordneten Einzeltherapie im Rahmen des Bewegungsbades auch Hilfeleistungen des Therapeuten gehören, also die erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden, bei der Lagerung und - soweit erforderlich - beim Einsteigen in und Aussteigen aus der Wanne (so Rahmenvertrag mit Berufsverbänden für physikalische Therapie ab 01.04.2013. Mithin besteht kein Bedarf auf eine weitere Assistenz.

Das Protokoll der Berufsgenossenschaft habe ich von Ihnen erhalten. Hiernach wurden in einigen Bereichen Defizite festgestellt, die Sie bis zum 30.06.2016 von Ihnen zu beheben sind. Nach Rücksprache mit der Unfallkasse Brandenburg erfolgt eine Prüfung der behobenen Defizite durch die Unfallkasse selbst. Bei Nichtbehebung drohen ggf. auch Sanktionen.

Nach Prüfung der nachgereichten Kontoauszüge bitte ich umgehend, spätestens aber zum 09.12.2016 um Vervollständigung folgender Unterlagen:

  • Rücksendung eines Exemplares der unterschriebenen Zielvereinbarung per Fax erledigt am 15.12.16
  • Kontoauszüge ab Oktober 2016 erledigt per Fax am 15.12.16
  • Verordnung für Medikamentenvergabe und Kompressionsstrümpfe für 2016 hier ist sicher 2017 gemeint. Ich habe es bei der MS-Ambulanz angefordert und warte selber.
  • Auflistung aller aktuell beschäftigten Arbeitnehmer und Honorarkräfte per Fax erledigt
  • evtl. Rücknahmeerklärung der Vollmacht O. per Fax erledigt
  • Mitteilung, ob die erforderlichen Beratungseinsätze gegenüber der TKK nachgewiesen wurden und das volle Pflegegeld gezahlt werden kann per Fax am 15.12.16 erledigt

Im Rahmen der Budgetkonferenz teilten Sie mit, dass bei Schwellen und plötzlichen Bewegungen - wie etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln - eine Sturzgefahr bei Ihnen besteht. Um weitere Gefahren für Sie zu vermeiden, rege ich an, den derzeit genutzten Rollstuhl auf seine Eignung für Ihren individuellen Bedarf bei der Krankenkasse prüfen zu lassen.

Nach § 66 SGB I kann das Sozialamt die Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen, wenn der Leistungsberechtigte seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und die Voraussetzungen der Leistungen nicht nachgewiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. R.

Anlage:

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