Schreiben der LH an das SG vom 15.09.14

Aus cvo6
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Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- u. Verwaltungsmanagement
Hegelallee 6-8, Haus 2
G.

Sozialgericht Potsdam
Rubensstr. 8
14467 Potsdam

15.09.2014

In dem sozialgerichtlichen Verfahren

Oliver Lenz
gegen
die Landeshauptstadt Potdam, vertreten durch den Oberbürgermeister

Az.: S 20 SO 117/14 ER

wird mitgeteilt, dass am Freitag dem 12.09.2014 in den Räumen der Antragsgegnerin ein Gespräch mit dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, Herrn Rechtsanwalt T., stattfand.
Entgegen der Information durch den Buchhalter des Antragstellers, Herrn Rüdiger Otto, wonach Rechtsanwalt T. auf Grund eines Krankenhausaufenthaltes nicht zur Verfügung stehe, erklärte dieser auch für die Zukunft seine Bereitschaft, den Antragsteller in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.

Im Ergebnis des sehr konstruktiven Gespräches kamen die Parteien überein, dass das Persönliche Budget weiterhin, bis zur Entscheidung in den bereits anhängigen Widerspruchsverfahren W127/14 (Bewilligung von Sozialhilfeleistungen in Form von Sachleistungen) und W128/14 (Aufhebungs- und Erstattungsbescheid) votläufig weiter gezahlt wird.
Dem Prozessbevollmächtigten des Antragstelles wird ausreichend Zeit eingeräumt, sich in die Widerspruchsverfahren einzuarbeiten.
Das Gesprächsprotokoll vom 12.09.2014 wird beiliegend übersandt.

Auf Grund der Information vom 11.09.2014 (telefonische Mitteilung des Sozialgerichtes), wonach der Antragsteller unterversorgt und sich zumindest stundenweise in seiner Wohnung selbst überlassen sei, wurde noch am selben Tag durch zwei Sozialarbeiter der Antragsgegnerin ein Hausbesuch durchgeführt.
Es wurde festgestellt, dass der Antragsteller nach wie vor im Umfang von 24 Stunden betreut wird.
Der Antragsteller ist nicht unterversorgt.
Das Protokoll des Hausbesuches vom 11.09.2014 wird anbei übersandt.

Zur Information wird dem Sozialgericht weiterhin mitgeteilt, dass der Antragsteller seit Mai 2014 wiederholt darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Antragsgegnerin beabsichtigt, das

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Persönliche Budget zu beenden und die erforderliche Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe in Form von Sachleistungen bzw. in einer Form der Kombination aus Geld- und Sachleistungen zu erbringen, nachdem es dem Antragsteller in den vergangenen zwei Jahren seit der Gewährung des Persönlichen Budgets nicht gelungen war, die Mittel wirtschaftlich und ordnungsgemäß zu verwalten und die Verwendung der Mittel übersichtlich, transparent und schlüssig darzustellen.
Der Antragsteller häufte auf Grund des unwirtschaftlichen Umganges mit dem Persönlichen Budget in Form des Arbeitgebermodells in Größenordnungen Schulden (bspw. gegenüber den Krankenkassen seiner Angestellten und gegenüber dem Finanzamt) an, so dass hieraus (wegen drohender Vollstreckung von Forderungen) die Gefahr besteht, dass der Antragsteller zukünftig unterversorgt ist.

Dem Antragsteller wurden in den vergangenen Monaten durch die Antragsgegnerin wiederholt Hilfeangebote für die Suche nach einer geeigneten Art und Weise der Hilfegewährung unterbreitet.
Diese Hilfeangebote der Vergangenheit nahm er jedoch nicht an.

Soweit der Buchhalter des Antragstellers, Herr Rüdiger Otto, dem Gericht, den Eindruck vermittelte, die Antragsgegnerin hätte das Persönliche Budget ohne Rücksprachen mit dem Antragsteller, alternativlos und von einem Tag auf den anderen beendet, ist dies gerade nicht so.

Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers befindet sich nicht im Krankenhaus und steht für die anwaltliche Vertretung des Antragstellers zur Verfügung.

Der Antragsteller war und ist zu keinem Zeitpunkt allein und hilflos in seiner Wohnung.

Nachdem die Antragsgegnerin mit dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers am 12.09.2014 überein kam, dass das Persönliche Budget vorerst bis zur Entscheidung in den o.g. Widerspruchsverfahren weitergezahlt wird, dürfte sich das Verfahren des einstweiligen Rechstschutzes erledigt haben.
Somit dürfte sich auch der Erörterungstermin vom 16.09.2014 erübrigen.

Zwei Abschriften anbei.

Mir freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. G.

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