Schreiben meines RA an die LH Potsdam vom 30.10.2013
Rechtsanwalt Peter Klink
Lennéstr. 71
14471 Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam
Widerspruchssteller
z.Hd. Frau G.
Hegelallee 6/8, Haus 2
14469 Potsdam
Potsdam, den 30.10.2013
Mein Zeichen: 00014-13/PK/mk
Lenz, Oliver ./. Landeshauptstadt Potsdam
Ihr Zeichen: 384 ...
hier: Widerspruch
Sehr geehrte Frau G.,
in vorbezeichneter Angelegenheit ist nunmehr seit Begründung des Widerspruches vom 28. März 2013 ein Zeitraum von deutlich mehr als drei Monaten vergangen. Einer Entscheidung über den Widerspruch ist leider bis heute durch die Landeshauptstadt Potsdam nicht zu verzeichnen.
Unter Verweis auf die Regelung des § 88 Abs. 2 SGG wird hier davon ausgegangen, dass über den Widerspruch bis zum
- 8. November 2013
entschieden worden ist und entsprechender Widerspruchsbescheid bzw. Abhilfebescheid hier vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klink
Rechtsanwalt