Schreiben vom 09.12.14

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Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
S.

Herrn Rüdiger Otto
Feuerbachstr. 35
14471 Potsdam

09.12.2014

Vollmachtssache Oliver Lenz

Sehr geehrter Herr Otto,

mit Schreiben vom 01.12.2014 fragen Sie an, warum das gekürzte Pflegegeld nicht auf das Privatkonto von Herrn Lenz überwiesen wird.

Im gerichtlichen Vergleich vom 10.03.2014 einigten sich die Parteien, dass die Beklagte dem Kläger eine Summe von 6734,25 EUR zu zahlen hat. Lediglich das Pflegegeld der Pflegekasse wurde dabei nicht berücksichtigt und sollte durch die Pflegekasse unabhängig gezahlt werden.

Diesem Vergleich wurde durch die Stadtverwaltung Potsdam entsprochen und die summe je nach Anteil für die Eingliederungshilfe und Pflege überwiesen. Eine Differenzierung in verschiedene Leistungsarten und Überweisung auf verschiedene Konten war nicht Inhalt des Vergleiches.

Weiterhin geben Sie zur Kenntnis, dass Sie für Herrn S. Fördermittel bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt haben.
Dass ein Herr S. bei Herrn Lenz angestellt ist, wurde bisher nicht bekannt gegeben. Ein entsprechender Vertrag liegt nicht vor.
Sollten für Herrn S. ein Eingliederungszuschuss bewilligt werden, ist dieser als vorrangige Leistung auf das Budget anzurechnen. Insofern ist es unbedingt erforderlich, den Bescheid des Jobcenters zeitnah vorzulegen.

Abschließend bitte ich Sie, den Ordner mit den Unterlagen wieder abzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez.
(S.)

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