Schriftsatz 3 an das SG vom 27.11.15

Aus cvo6
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Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, den 27.11.2015
Mein Zeichen: 073-15-D

In dem Rechtsstreit

Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 2/15

wird daran erinnert, dass die Beklagte im Erörterungstermin vom 16.04.2015 zum Eilverfahren mit dem Aktenzeichen S 20 SO 40/15 ER u.a. behauptete, das Gerichte hätte im vorherigen Beschluss "zwischen den Zeilen" zu verstehen gegeben, dass zwingend ein Pflegedienst beauftragt werden soll. Ein Pflegedienst (derselbe, der auch Pflegemängel festgestellt haben will) hätte kurzfristig beauftragt werden müssen, wodurch die Landeshauptstadt nun Kosten i.H.v. monatlich "etwa 9000,00 €" entstehen würden. Es sei höchst ungewiss, ob noch eine Lösung vom "Vertrag" möglich sei. In der Verwaltungsakte findet sich indes nur eine "Kostenübernahmeerklärung" (Bl. 750 f. des Ergänzungsbandes). Die Beklagte wird daher um Klarstellung gebeten. Wurde ein wirksamer Vertrag mit dem Pflegedienst geschlossen oder lediglich eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt?

Eine Abschrift habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen

Ich kann mich sehr genau an die Aussage von K. erinnern, daß für 9000 € ein Pflegedienst beauftragt wurde und es fraglich sei, ob aus dem Vertrag herauszukommen sei. Ich erinnere mich so genau daran, weil dieser Umstand tatsächlich ein gewichtiges Argument für die Richterin war und längere Zeit darüber gesprochen wurde. Wenn es, wie es ja jetzt so aussieht (denn es findet sich nichts in der [durchnummerierten] Verwaltungsakte) gar nicht so war, dann dürfte "Prozeßbetrug" (unwahre Aussage während des Prozesses) vorliegen.
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