Schriftsatz der LHP an das LSG vom 02.12.16

Aus cvo6
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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- und Verwaltungsmanagement
Friedrich-Ebert-Str. 79/81, Haus 2
H.

LSG Berlin-Brandenburg
Försterweg 2-6
14482 Potsdam

02. Dezember 2016
Mein Zeichen: 3812

In dem Rechtsstreit

Oliver Lenz
./.
Landeshauptstadt Potsdam

Az.: L 23 SO 310/16 B ER

kann den Ausführungen des Beschwerdegegners nicht gefolgt werden.

Der Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 09.11.2016 - S 20 SO 152/16 ER - wurde nicht in voller Höhe vollzogen. Vielmehr überwies die Beschwerdeführerin am 12.10.2016 für November 2016 und am 09.11.2016 für Dezember 2016 Leistungen in Höhe von insgesamt 8.397,54 € monatlich, bestehend aus den Leistungen der Hilfe zur Pflege von 6.169,54 €, den Leistungen der Eingliederungshilfe in Höhe von 1.500 € und dem Pflegegeld in Höhe von 728,00 €.

Ferner ist auch nicht absehbar, dass zeitnah eine Entscheidung in der Hauptsache eingehen wird. Diesbezüglich verweist die Beschwerdeführerin vollumfänglich auf die Begründung der Beschwerde vom 17.11.2016.

Weiterer Sachvortrag bleibt vorbehalten.

Zwei Abschriften anbei.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. H.

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