Schriftsatz der LHP vom 12.05.15

Aus cvo6
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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Vertrags- u. Verwaltungsmanagment
Fr.- Ebert-Str. 79/81, Haus 2
G.

Sozialgericht Potsdam
Rubensstr. 8
14467 Potsdam


Mein Zeichen: 3812
12.05.2015

In dem Sozialrechtstreit

Oliver Lenz
gegen
die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister
Az.: S 20 SO 40/15 ER

wird um folgende Änderungen bzw. Ergänzungen der Anlage zur Beweisanordnung gebeten:

Änderungen:
zu Punkt 3.) Frage 2: Kann sich bei einer von der Antragsgegnerin angestrebten Reduzierung der Pflege- und Betreuungszeiten eine Gefahrensituation für den Antragssteller ergeben oder ist eine ununterbrochene Anwesenheit notwendig?

Die Antragsgegnerin beabsichtigte zu keinem Zeitpunkt die Pflegezeiten des Antragsstellers zu reduzieren. Die Antragsgegnerin geht davon aus, dass die Zeiten, in denen einen Assistent bereitstehen soll, also die Betreuungszeiten reduziert werden können.

Rechtschreibung im Original.

Zu Punkt 3.) Frage 3: Können die benötigten Stunden für die Betreuung durch andere Hilfsmittel (Notfallknopf, Windeln, Rollstuhlhaltesystem etc.) zumutbar reduziert werden?

W-I-N-D-E-L-N. Ich bin kontinent!! W-I-N-D-E-L-N. Ich schlage vor, dass G. selber eine Windel trägt. Dann ist nämlich automatisch mehr Zeit, Rechtschreibung zu kontrollieren!!!

Ergänzungen:

Gibt es in der Wohnung des Antragstellers einrichtungstechnische Gegebenheiten, die die Ausführung der pflegerischen Verrichtungen behindern oder verhindern bzw. den Antragsteller in seiner Selbstständigkeit hemmen?

Wirken sich die umfangreichen und zahlreichen Freizeitaktivitäten (Bspw. mehrstündige/mehrtägige Go-Turniere) positiv oder negativ auf das Krankheitsbild des Antragsstellers aus bzw. beeinflussen diese den körperlichen Zustand des Antragstellers nicht?

Was für eine Frage?! Selbstverständlich würde sich ein Aufenthalt mit Windeln im Pflegebett positiv auswirken!! Draußen ist es auch einfach zu gefährlich. Was mir da alles passieren kann! Ich könnte mit Go-Steinen beworfen werden oder mich an der scharfen Kante eines Go-Brettes stoßen! Unvorstellbar; eine Zumutung!!

Wäre eine stundenweise Abwesenheit des Assistenten zumutbar und eine hierdurch entstehende zeitweise Ruhephase dem Gesundheitszustand dienlich?

Die Antragsgegnerin nimmt das Angebot zur Teilnahme an dem Begutachtungstermin an.
Es wird daher um schnellstmögliche Mitteilung gebeten, wann die Begutachtung am 18.05.2015 stattfinden wird und wie Herr Dr. J. zwecks einer Kontaktaufnahme erreicht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. G.

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