Zielvereinbarung, Entwurf der LHP vom 22.01.16
Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget
Zwischen Herrn Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
vertreten durch Rechtsanwalt Falko Drescher, Helene-Lange-Str. 8, 14469 Potsdam
- Budgetnehmer/-in
und der
Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Gesundheitssoziale Dienste,
- Budgetbeauftragter
1. Geltungsdauer
Diese Zielvereinbarung gilt zunächst für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Abschluss des noch anhängigen Hauptsacheverfahrens.
2. Ziele des Persönlichen Budgets
Übergeordnetes Ziel des Persönlichen Budgets ist es die Pflege und Krankenhilfe des Budgetnehmers sicherzustellen wie ihm in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
- So im Original. Das Wort "wie" soll sicher "sowie" heißen. Wenn dann noch alle Kommatas gesetzt werden, ist der Satz verständlich!
3. Leistungen des Persönlichen Budgets
Die Leistung wird als Geldleistung erbracht und jeden Monat im Voraus auf das Budgetkonto überwiesen.
Die Mittel umfassen Leistungen der Krankenkasse, Pflegekasse, Hilfe zur Pflege und Leistungen der Eingliederungshilfe.
4. Pflichten des Budgetnehmers
Die Mittel aus dem Persönlichen Budget müssen zielgerichtet zur Förderung der oben genannten Ziele bzw. Maßnahmen verwendet werden. Sie können flexibel entsprechend den individuellen Wünschen eingesetzt werden. Anstellung bzw. Auszahlungen aus dem Persönlichen Budget müssen den arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Gesetzen und Richtlinien folgen.
Eine zweckentfremde
- So im Original.
Verwendung der Mittel kann strafrechtliche Folgen haben und führt zur sofortigen Einstellung des Budgets.
5. Verwendungsnachweise
Für die Verwendung (Ein- und Auszahlungen) des Budgets ist ausschließlich das Budgetkonto zu verwenden.
- Das kann nicht so stehenbleiben. Wenn ich zum Beispiel Briefmarken am Kiosk kaufe, KANN ich das Geld nicht überweisen, sondern muß aus der Handkasse bezahlen. Also ist für manche Beträge die Handkasse zwingend erforderlich!
- Statt des Wortes "ausschließlich" sollte es "grundsätzlich" heißen!
Der Budgetnehmer verpflichtet sich, entsprechend des Beschlusses vom Sozialgerichts Potsdam -
- Grammatik im Original.
02.12.2015, Az.: S 20 SO 155/15 ER - dazu, für 6 Monate, beginnend ab dem 01.01.2016, bis zum 20 eines Monats unaufgefordert die vollständigen Abrechnungsunterlagen des Vormonats vorzulegen, wobei diese Abrechnungsunterlagen aus einem klar übersichtlichen Dienstzeitenprotokoll (beginnend mit 00:00 Uhr und endend mit 24:00 Uhr), den Lohnabrechnungen aller angestellten Assistenten, den Honorarabrechnungen aller Honorarkräfte, neu abgeschlossenen Arbeits- und Honorarverträge (Schriftform) sowie deren Kündigung und den vollständigen Kontoauszügen des Budgetkontos bestehen.
Darüber hinaus hat der Budgetnehmer zum Nachweis der entsprechenden Mittelverwendung und zur Überprüfung der Zielerreichung dem Budgetbeauftragten folgende Unterlagen vorzulegen:
- Täglichen Leistungsnachweise der Krankenhilfe
- Benennung der Personen die nach Einarbeitung krankenpflegerische Leistungen erbringen dürfen.
- Nachweis über die jährliche Prüfung des Arbeitsschutzes durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
6. Budgetreste
Ein bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes vorhandener Budgetbetrag kann bis zur Höhe von einem Monatsbetrag in den nächsten Bewilligungszeitraum übernommen werden. Darüber hinausgehende vorhandene Budgetbeträge müssen zurückbezahlt werden oder werden mit einem neuen Budget für den nächsten Bewilligungszeitraum verrechnet.
7. Ruhen der Leistungen
Für Zeiten, in denen der mit dem Persönlichen Budget abgedeckte Bedarf anderweitig sichergestellt wird (z.B. Krankenhausaufenthalt, stationäre Reha-Maßnahme, Urlaub, familiäre Betreuung)
- Solange ich nicht gerade im Koma liege, wird weder ein Krankenhausaufenthalt, noch eine Reha-Maßnahme meinen Assistenzbedarf abdecken können! Ich dachte, das wäre gerichtsnotorisch bekannt? Und wie ein Urlaub den Assistenzbedarf abdecken könnte, ist mir völlig schleierhaft!
ruhen die entsprechenden Leistungen des Persönlichen Budgets. Während der ersten 30 Tage wird das Persönliche Budget weiterbezahlt.
8. Qualitätssicherung
Mit dem Budgetnehmer wird zum Ende des Bewilligungszeitraums in einem Qualitätssicherungsgespräch geklärt, wie zufrieden der Budgetnehmer mit den erhaltenen Leistungen war und in welchem Umfang die vereinbarten Ziele erreicht wurden und ob weiterhin ein Bedarf an Eingliederungshilfe besteht.
9. Rechtsgrundlage
Bei der Zielvereinbarung handelt es sich um eine Vereinbarung zur Ausführung von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 57 SGB XII i.V.m. § 17 Abs. 1 SGB IX mit Budgetverordnung.
10. Kündigung
Aus wichtigem Grund kann der Budgetnehmer das Persönliche mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Auch der Leistungsträger kann das Persönliche Budget aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt für den Leistungsträger zum Beispiel vor, wenn der Budgetnehmer die Zielvereinbarung nicht einhält.
Potsdam, den ____________________
- Budgetnehmer/ in ____________________
- Budgetbeauftragter _______________________________