Schriftsatz der Gegenseite vom 15.09.17
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− | endet die dem Sachverständigen Prof. Dr. med. H. Altenkirch im [[Beschluss_des_Landgerichts_vom_11.04.17|Beschluss vom 11.04.2017]] gesetzte Frist zur Vorlage des Gutachtens erst am 31.10.2017. |
+ | endet die dem Sachverständigen Prof. Dr. med. H. A. im [[Beschluss_des_Landgerichts_vom_11.04.17|Beschluss vom 11.04.2017]] gesetzte Frist zur Vorlage des Gutachtens erst am 31.10.2017. |
Es wird deshalb gebeten, den Sachverständigen noch vor der Fertigstellung seines Gutachtens auf die folgenden neuen Tatsachen hinzuweisen und ihn zu bitten, diese noch bei der Erstellung seines Gutachtens zu berücksichtigen: |
Es wird deshalb gebeten, den Sachverständigen noch vor der Fertigstellung seines Gutachtens auf die folgenden neuen Tatsachen hinzuweisen und ihn zu bitten, diese noch bei der Erstellung seines Gutachtens zu berücksichtigen: |
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Diese neue Beziehung wird sich positiv auf den Gesundheitszustand des Beklagten, insbesondere auch seinen psychischen Zustand, auswirken, ohne dass dies von seinem Verbleib der Wohnung abhängt. |
Diese neue Beziehung wird sich positiv auf den Gesundheitszustand des Beklagten, insbesondere auch seinen psychischen Zustand, auswirken, ohne dass dies von seinem Verbleib der Wohnung abhängt. |
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+ | :'''''Ähm. Es soll übrigens auch Beziehungen geben, die sich NICHT positiv auf Körper, Geist und Seele auswirken! Was die alles wissen!<br>Und die Aufnahme von Fr. R. hat auch nichts damit zu tun, daß ich zusätzliche Assistenz brauche… :-( |
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− | Der Beklagte ist nach wie vor ausgesprochen aktiv in der Nutzung des Internets, insbesondere auch in der Kommunikation über diesen Weg und auch in der Dokumentation seiner Aktivitäten. Hierzu verweise ich auf sein „Wiki“ unter der Adresse cvo6wiki.de/wiki/index.php/Hauptseite . Wie man hier sieht, schreibt der Beklagte dort seit jeher viele Dinge aus seinem Lebensalltag, die ihm wichtig sind, und zwar sehr ausführlich bis in die jüngste Zeit. Es ist nicht erkennbar, dass diese Aktivitäten nachgelassen hätten, sondern vielmehr dürften sie sogar noch zugenommen haben. |
+ | Der Beklagte ist nach wie vor ausgesprochen aktiv in der Nutzung des Internets, insbesondere auch in der Kommunikation über diesen Weg und auch in der Dokumentation seiner Aktivitäten. Hierzu verweise ich auf sein „Wiki“ unter der Adresse [http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Hauptseite cvo6wiki.de/wiki/index.php/Hauptseite]. Wie man hier sieht, schreibt der Beklagte dort seit jeher viele Dinge aus seinem Lebensalltag, die ihm wichtig sind, und zwar sehr ausführlich bis in die jüngste Zeit. Es ist nicht erkennbar, dass diese Aktivitäten nachgelassen hätten, sondern vielmehr dürften sie sogar noch zugenommen haben. |
Unter anderem ergibt sich aus dem Eintrag „[[Widerspruch_vom_01.09.16|Widerspruchsbescheid Kopfmaus vom 28.11.16]]“, dass der Beklagte mithilfe einer sogenannten „Kopfmaus“ oder auch „Headmouse“ in der Lage ist, einen Computer zu bedienen und Texte und anderes zu schreiben. Dies ergibt sich auch aus seinem Eintrag vom 04.09.2017 in der Rubrik „Meine MS“. |
Unter anderem ergibt sich aus dem Eintrag „[[Widerspruch_vom_01.09.16|Widerspruchsbescheid Kopfmaus vom 28.11.16]]“, dass der Beklagte mithilfe einer sogenannten „Kopfmaus“ oder auch „Headmouse“ in der Lage ist, einen Computer zu bedienen und Texte und anderes zu schreiben. Dies ergibt sich auch aus seinem Eintrag vom 04.09.2017 in der Rubrik „Meine MS“. |
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− | : '''''Da steht aber auch, daß ich durch die Kopfmaus nur _kurze_ Texte tippen kann! Jeder „Klick“ geschieht automatisch und ich habe zwei Sekunden darauf zu warten. Uii. Flüssiges Schreiben sieht anders aus! |
+ | : '''''Da steht aber auch, daß ich durch die Kopfmaus nur _kurze_ Texte tippen kann! Jeder „Klick“ muß automatisch geschehen und ich muß ca. zwei Sekunden darauf warten. Uiii. Flüssiges Schreiben sieht anders aus! |
− | Das Gleiche zeigt sich auch auf der Facebook-Seite des Beklagten unter der Adresse www.facebook.com/olivlenz. Auch dort ist der Beklagte bis in die jüngste Vergangenheit mit zahlreichen Einträgen ausgesprochen aktiv. |
+ | Das Gleiche zeigt sich auch auf der Facebook-Seite des Beklagten unter der Adresse [https://www.facebook.com/olivlenz www.facebook.com/olivlenz]. Auch dort ist der Beklagte bis in die jüngste Vergangenheit mit zahlreichen Einträgen ausgesprochen aktiv. |
Diese Internet-Aktivitäten des Beklagten fördern Geist und Seele und sind ihm auch in einer gänzlich anderen Wohnung ohne weiteres möglich. |
Diese Internet-Aktivitäten des Beklagten fördern Geist und Seele und sind ihm auch in einer gänzlich anderen Wohnung ohne weiteres möglich. |
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Der Beklagte ist nach wie vor auch äußerst aktiv als Sänger im „Hans Beimler Chor“, Berlin. Er hat am 11.09.2017 auf seiner Facebook-Seite ein Konzert angekündigt, das mit dem Thema „Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich“ am 04. und 05.11.2017 in der „Werkstatt Der Kulturen Berlin“ stattfinden wird. |
Der Beklagte ist nach wie vor auch äußerst aktiv als Sänger im „Hans Beimler Chor“, Berlin. Er hat am 11.09.2017 auf seiner Facebook-Seite ein Konzert angekündigt, das mit dem Thema „Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich“ am 04. und 05.11.2017 in der „Werkstatt Der Kulturen Berlin“ stattfinden wird. |
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− | '''Anlage zu siesem Schriftsatz. |
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:'''''So im Original. |
:'''''So im Original. |
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− | Alle oben dargestellten neuen Tatsachen, die die derzeitigen Lebensumstände des Beklagten betreffen und die bei der bisherigen Begutachtung nicht berücksichtigt werden konnten, müssen bei der Frage berücksichtigt werden, inwieweit der Beklagte auf die streitgegenständliche Wohnung schon aus existentiellen gesundheitlichen Gründen überhaupt noch angewiesen ist. |
+ | Alle oben dargestellten neuen Tatsachen, |
+ | :'''''Was ist daran neu?? Go spiele ich seit über 30 Jahren, in diesem Chor singe ich seit 16 Jahren, und Fr. R. ist nicht meine erste Freundin seit ich MS habe. |
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+ | die die derzeitigen Lebensumstände des Beklagten betreffen und die bei der bisherigen Begutachtung nicht berücksichtigt werden konnten, müssen bei der Frage berücksichtigt werden, inwieweit der Beklagte auf die streitgegenständliche Wohnung schon aus existentiellen gesundheitlichen Gründen überhaupt noch angewiesen ist. |
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Es wird deshalb gebeten, dem Sachverständigen diesen Schriftsatz zu übermitteln und ihn zu bitten, diese Fakten in seinem Gutachten zu berücksichtigen. |
Es wird deshalb gebeten, dem Sachverständigen diesen Schriftsatz zu übermitteln und ihn zu bitten, diese Fakten in seinem Gutachten zu berücksichtigen. |
Aktuelle Version vom 4. August 2018, 14:28 Uhr
Rechtsanwälte A. S.
Landgericht Potsdam
- 13. Zivilkammer -
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
15.09.2017
13 S 68/13
In der Sache
C.
/RAe. AS
gegen
- Oliver Lenz
- HL.
/RAin. Damrow/
endet die dem Sachverständigen Prof. Dr. med. H. A. im Beschluss vom 11.04.2017 gesetzte Frist zur Vorlage des Gutachtens erst am 31.10.2017.
Es wird deshalb gebeten, den Sachverständigen noch vor der Fertigstellung seines Gutachtens auf die folgenden neuen Tatsachen hinzuweisen und ihn zu bitten, diese noch bei der Erstellung seines Gutachtens zu berücksichtigen:
1.
Der Beklagte hat eine neue Lebensgefährtin: Frau R. vor Kurzem in die vom Beklagten noch bewohnte streitgegenständliche Wohnung eingezogen. Sie ist ausweislich der Internetseite www.uni-potsdam.de/en/hi/silka-roedl.html seit 2016 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für die Didaktik der Geschichte (Historisches Institut/Universität Potsdam).
[Bearbeiten] Seite 2
Diese neue Beziehung wird sich positiv auf den Gesundheitszustand des Beklagten, insbesondere auch seinen psychischen Zustand, auswirken, ohne dass dies von seinem Verbleib der Wohnung abhängt.
- Ähm. Es soll übrigens auch Beziehungen geben, die sich NICHT positiv auf Körper, Geist und Seele auswirken! Was die alles wissen!
Und die Aufnahme von Fr. R. hat auch nichts damit zu tun, daß ich zusätzliche Assistenz brauche… :-(
2.
Der Beklagte ist nach wie vor ausgesprochen aktiv in der Nutzung des Internets, insbesondere auch in der Kommunikation über diesen Weg und auch in der Dokumentation seiner Aktivitäten. Hierzu verweise ich auf sein „Wiki“ unter der Adresse cvo6wiki.de/wiki/index.php/Hauptseite. Wie man hier sieht, schreibt der Beklagte dort seit jeher viele Dinge aus seinem Lebensalltag, die ihm wichtig sind, und zwar sehr ausführlich bis in die jüngste Zeit. Es ist nicht erkennbar, dass diese Aktivitäten nachgelassen hätten, sondern vielmehr dürften sie sogar noch zugenommen haben.
Unter anderem ergibt sich aus dem Eintrag „Widerspruchsbescheid Kopfmaus vom 28.11.16“, dass der Beklagte mithilfe einer sogenannten „Kopfmaus“ oder auch „Headmouse“ in der Lage ist, einen Computer zu bedienen und Texte und anderes zu schreiben. Dies ergibt sich auch aus seinem Eintrag vom 04.09.2017 in der Rubrik „Meine MS“.
- Da steht aber auch, daß ich durch die Kopfmaus nur _kurze_ Texte tippen kann! Jeder „Klick“ muß automatisch geschehen und ich muß ca. zwei Sekunden darauf warten. Uiii. Flüssiges Schreiben sieht anders aus!
Das Gleiche zeigt sich auch auf der Facebook-Seite des Beklagten unter der Adresse www.facebook.com/olivlenz. Auch dort ist der Beklagte bis in die jüngste Vergangenheit mit zahlreichen Einträgen ausgesprochen aktiv.
Diese Internet-Aktivitäten des Beklagten fördern Geist und Seele und sind ihm auch in einer gänzlich anderen Wohnung ohne weiteres möglich.
3.
Der Beklagte ist nach wie vor auch äußerst aktiv als Sänger im „Hans Beimler Chor“, Berlin. Er hat am 11.09.2017 auf seiner Facebook-Seite ein Konzert angekündigt, das mit dem Thema „Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich“ am 04. und 05.11.2017 in der „Werkstatt Der Kulturen Berlin“ stattfinden wird.
Anlage zu diesem Schriftsatz.
- So im Original.
Auch bei diesem Konzert wird der Beklagte wiederum mitsingen.
- Donnerwetter!
Die aktive Mitgliedschaft in einem solchen angesehenen Chor
- Wie alle linken politischen Chöre ist auch der Hans-Beimler Chor ganz ausgesprochen angesehen... :-/
fördert die körperliche und seelische Gesundheit des Beklagten, ohne dass er hierfür auf die streitgegenständliche Wohnung angewiesen wäre.
Zurzeit ist der Chor mit dem Beklagten auf seinem sogenannten Profilbild bei Facebook zu sehen,
- Das Komma an dieser Stelle steht im Original (nicht das jemand denkt, ich selbst würde so schlampig schreiben).
Anlage zu diesem Schriftsatz.
Als weitere
[Bearbeiten] Seite 3
Anlage zu diesem Schriftsatz
überreiche ich zusätzlich noch fünf Fotos, die den Beklagten im Oktober 2016 bei der „Chansonwerkstatt in Born 2016“ mit dem Chor zeigen.
- 1. Hat dieser Workshop nichts mit dem Chor zu tun.
- 2. Habe ich 2017 erstmals seit 2003 (!) nicht am Kurs teilgenommen. Grund: Der Aufwand ist zu groß geworden. Siehe: Antrag_Kosten_Begleitperson_vom_19.08.16
4.
Der Beklagte ist nach wie vor auch als hochklassiger aktiver Spieler des Brettspiels „Go“ tätig und auch weiterhin Schatzmeister des „Go-Verein Potsdam“.
- Der Go-Verein Potsdam existiert seit Jahren nicht mehr. Das Vereinskonto wurde in 2017 aufgelöst. Noch Fragen?
Wie sich aus dessen Internet-Seite unter go-potsdam.de/index.php/Spieltreffs aus der diesem Schriftsatz beigefügten Anlage ergibt, die am heutigen 15.09.2017 erstellt wurde, finden die Spieltreffs dienstags, donnerstags und freitags statt, und zwar in der evangelischen Grundschule Babelsberg und in der Montessorischule Potsdam, nicht jedoch — wie früher! — in der streitgegenständlichen Wohnung des Beklagten.
Der Beklagte ist demnach auf die Wohnung auch deshalb nicht mehr angewiesen, weil er sie nicht für die Spieletreffs seines Go Vereins braucht.
Allerdings begünstigt seine Mitgliedschaft in dem Verein und auch sein aktives Mitspielen sowohl seine körperliche als auch seine psychische Gesundheit, ohne dass er hierzu auf die streitgegenständliche Wohnung angewiesen wäre.
5.
Alle oben dargestellten neuen Tatsachen,
- Was ist daran neu?? Go spiele ich seit über 30 Jahren, in diesem Chor singe ich seit 16 Jahren, und Fr. R. ist nicht meine erste Freundin seit ich MS habe.
die die derzeitigen Lebensumstände des Beklagten betreffen und die bei der bisherigen Begutachtung nicht berücksichtigt werden konnten, müssen bei der Frage berücksichtigt werden, inwieweit der Beklagte auf die streitgegenständliche Wohnung schon aus existentiellen gesundheitlichen Gründen überhaupt noch angewiesen ist.
Es wird deshalb gebeten, dem Sachverständigen diesen Schriftsatz zu übermitteln und ihn zu bitten, diese Fakten in seinem Gutachten zu berücksichtigen.
gez. A.
Rechtsanwalt
- Anlage 1: Ausdruck der Uni-Seite von R.
- Anlage 2: Mein Eintrag auf FB, mit dem ich für das Konzert am 4./5.11.2017 geworben habe.
- Anlage 3: Probenfotos von Sabine Wohnig auf FB mit fünf Fotos von der Chansonwerkstatt Born 2016. Auf allen Fotos bin ich zu erkennen.
- Anlage 4: Ausdruck der Spieletreffseite von http://go-potsdam.de/
- Anlage 5: Ausdruck meines Titelbilds auf FB: Chorauftritt 2014. Der im Rollstuhl, das bin ich.