Lohnprobleme
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− | Im [[Bescheid_Widerspruch|Widerspruchsbescheid]] vom 29.05.2012 steht eindeutig: |
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|Samstagsarbeit |
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− | Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beträgt der Nachtzuschlag 20%. |
+ | Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beträgt der Nachtzuschlag 20%. M.W. hat auch die LH den Nachtzuschlag in dieser Höhe berücksichtigt. |
− | Mein Lohnbüro aber wie folgt gerechnet: |
+ | Mein Lohnbüro hat wie folgt gerechnet: |
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| Nachtstunden |
| Nachtstunden |
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Für Nachtarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% gewährt und 125% für Feiertage und 0% für Mehrstunden. |
Für Nachtarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% gewährt und 125% für Feiertage und 0% für Mehrstunden. |
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Geht nicht auf den letzten Cent auf: Ich ermittle 906,30 EUR, oben stehen 907,89. Sind meine Annahmen richtig? |
Geht nicht auf den letzten Cent auf: Ich ermittle 906,30 EUR, oben stehen 907,89. Sind meine Annahmen richtig? |
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+ | ==Beispiel D.== |
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+ | Im Arbeitsvertrag wurde für 30 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1130,40 EUR vereinbart. |
Aktuelle Version vom 4. April 2014, 21:22 Uhr
Im Widerspruchsbescheid der LH vom 29.05.2012 steht:
Samstagsarbeit | 20% |
Sonntagsarbeit | 25% |
Feiertage | 35% |
24./31.12. | 35% |
Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beträgt der Nachtzuschlag 20%. M.W. hat auch die LH den Nachtzuschlag in dieser Höhe berücksichtigt.
Mein Lohnbüro hat wie folgt gerechnet:
Nachtstunden | 25% |
Samstagstunden | 25% |
Sonntagsstunden | 50% |
Feiertagsstunden | 125% |
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Beispiel C.
Im Arbeitsvertrag ist für 36 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1356,48 EUR vereinbart.
Monat | Brutto | Zuschläge | |
---|---|---|---|
06/13 | 1709,74 (=1356,48 + 353,26) | 353,26 | Nacht: 35 Samstag: 9 Sonntag: 53 |
Soweit nachvollziehbar. Für Nacht- und Samstagsarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% und für Sonntagsarbeit 50% gewährt.
[Bearbeiten] Beispiel B.
Im Arbeitsvertrag wurde für 30 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1130,40 EUR vereinbart.
Monat | Brutto | Zuschläge | |
---|---|---|---|
06/13 | 1196,34 (=1130,40 + 65,94) | 65,94 | Nacht: 28 |
Nachvollziehbar. Für Nachtarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% gewährt.
[Bearbeiten] Beispiel S.
Im Arbeitsvertrag wurde für 40 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1824,00 EUR vereinbart.
Monat | Brutto | Zuschläge | |
---|---|---|---|
06/13 | 2731,89 (=1824,00 + 907,89) | 907,89 | Nacht: 50,5, Feiertag: 13,5; 50 Mehrstunden |
Nachvollziehbar. Für Nachtarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% gewährt und 125% für Feiertage und 0% für Mehrstunden. Geht nicht auf den letzten Cent auf: Ich ermittle 906,30 EUR, oben stehen 907,89. Sind meine Annahmen richtig?
[Bearbeiten] Beispiel D.
Im Arbeitsvertrag wurde für 30 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1130,40 EUR vereinbart.