Schriftsatz vom 19.08.16
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Aktuelle Version vom 20. August 2016, 06:50 Uhr
B.
Rechtsanwalt
Amtsgericht Potsdam
- Insolvenzgericht -
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
19. August 2016
Insolvenzverfahrenseröffnung am 12.08.2016 über das Vermögen des Herrn Oliver Lenz,
Amtsgericht Potsdam, Az.: 35 IN 352/16
hier: Vollstreckungsschutzantrag
Sehr geehrter Herr P.,
in vorbenannter Angelegenheit wende ich mich an Sie als beigeordneter Richter. Ich habe mit dem Schuldner und mit dem Insolvenzverwalter Rücksprache halten können. Der Insolvenzverwalter hat aus der Zeit vor Eröffnung des Verfahrens Mittel eingezogen, die auf dem Konto des Schuldners gelandet sind. Ausweislich des Inhalts der Insolvenzakte und der beigefügten Erklärung des Schuldners vom 18.08.2016 benötigt der Schuldner die ausgekehrten Mittel gemäß des persönlichen Budgets der Landeshauptstadt Potsdam in Höhe von 7.728,00 € und 1.500.00 €, um seine angestellten Mitarbeiter zu seiner eigenen Pflege zu bezahlen. Dieser Umstand ist unstreitig und wurde auch von Herrn W. bestätigt.
Wir beantragen daher gemäß § 4 InsO in Verbindung mit § 850i ZPO die Pfändungsfreistellung der von Herrn W. vereinnahmten Mittel an den Schuldner der Insolvenzverwalter hat am 12.08.2016 bereits die selbstständige Tätigkeit freigegeben. Für die Zukunft (ab 12.08.2016) sind daher ohnehin die laufenden Einkünfte und Ausgaben Sache des Insolvenzschuldners und nicht mehr der Insolvenzmasse. Für die Zeit davor allerdings verhält es sich ebenso, dass der Schuldner für seine Versorgungsleistung die vereinnahmten Mittel dringend benötigt. Anderenfalls kann er die Augustgehälter nicht bezahlen, was die Mitarbeiter zur Zurückhaltung ihrer Arbeitsleistung berechtigt. Dies würde bei Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts dazu führen, dass der Schuldner selbst nicht mehr überleben könnte, da er auf die lebenserhaltenden Pflegemaßnahmen seines Personals angewiesen ist. Wir verweisen insoweit auch auf den Inhalt der Akten. Herr W. und der Schuldner haben eine Abschrift dieses Schriftsatzes erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. B.
Rechtsanwalt
Anlagen: