Stellungnahme der Gegenseite vom 25.10.22
Aus cvo6
Version vom 9. Dezember 2022, 17:40 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)
M.
Rechtsanwalt
AG Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam
Potsdam, 15.10.2022
In Sachen
W. ./. Lenz, Oliver, o.
Az.: 26 H 3/22
nehmen wir zu dem Schriftsatz des Antragsgegners vom 07.10.2022 wie folgt Stellung:
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist abzulehnen.
Die gesetzlichen liegen nicht vor. Die Rechtsverteidigung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
1.
Der Antragsgegner möchte Glauben machen, dass sämtliche streitgegenständliche Fragen unstreitig sind. Dies ist unzutreffend.