Ergebnisprotokoll der Anhörung am 12.6.2014
Ergebnisprotokoll der Anhörung § 24 SGB X
- Datum: 12.06.2014
- Ort: Potsdam Haus 2 Zimmer 314
- Teilnehmer: Herr Lenz, Herr P. (Assistent), Herr Klink (RA), Frau K. (Bereichsleiterin Gesundheitssoziale Dienste), Frau S. (SB Hilfe zur Pflege), Frau J. (SB Eingliederungshilfe für Erwachsene)
- Sachverhalt
Mit Schreiben vom 27.5.2014 wurde Herr Lenz darüber informiert, dass seitens des Budgetbeauftragten beabsichtigt sei, dass Persönliche Budget nicht mehr fortzusetzen. In diesem Zusammenhang erhielt Herr Lenz heute die Gelegenheit, sich zu den streitgegenständlichen Tatsachen zu äußern. So wurde der Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungszuschuss in Höhe von insgesamt 9151,77 EUR trotz dreimaliger Aufforderung nicht eingereicht. Im Rahmen der heutigen Anhörung konnte der Bewilligungsbescheid über die Gewährung eines Eingliederungszuschusses nicht vorgelegt werden. Die Pflicht zur Einreichung der Verordnungen für die Krankenhilfe über das An-und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe sowie der damit verbundenen Nachweisführung wurde in vielen Gesprächen suggeriert und auch in der Zielvereinbarung festgehalten, welche von Herrn Lenz unterschrieben wurden. Im Rahmen der heutigen Anhörung wurde seitens Herrn Lenz eine Liste vorgelegt (Zeitraum. 01.04.2013 bis 30.04.2013) Diese war jedoch nicht unterschrieben. Nachweise über die Erbringung von Leistungen der Krankenhilfe wurden somit nicht eingereicht. Die Verordnungen wurden auch zum heutigen Anhörungstermin nicht eingereicht.
Seitens Frau S. wurde der RA Herr Klink telefonisch über die Möglichkeit einer Aufnahme von Herrn Lenz in eine Wohngemeinschaft informiert, wo der Pflegebedarf des Herrn Lenz sichergestellt wäre. Im Rahmen der Anhörung weist der RA Herr Klink darauf hin, dass der den Vorschlag für gut befindet. Er möchte jedoch wissen, wer dort Mitbewohner sei und ob eine Möglichkeit bestünde, dass Herr Lenz seine Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben realisieren könne. Aus Sicht des RA Herrn Klink wäre eine Assistenz auch erforderlich, um Herrn Lenz die Teilhabe am gesellschaftlichen leben weiterhin zu ermöglichen. Diese sollte jedoch durch Sachleistungen finanziert werden. Herr Lenz gibt an, sich die Wohngemeinschaft anzusehen. Er möchte jedoch seinen Freizeitaktivitäten nachgehen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei ihm wichtiger als die Absicherung der Pflege. Seitens Frau K. erfolgte der Hinweis, dass im Rahmen des letzten Gesprächs bereits festgehalten wurde, dass Herr Lenz eine Liste einreichen soll, die Aufschluss über die Freizeitaktivitäten und Bedarfe im Rahmen der Teilhabe am gesellschaftlichen gebe. Herr Lenz teilt mit, diese Liste gefertigt zu haben. Er habe sie jedoch nicht dabei. Herr Lenz wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Budget zum 31.7.2014 ausläuft und die Unterlagen unverzüglich einzureichen sind. Ggf. könne eine Auszahlung noch für einen weiteren Monat erfolgen. Es müsse jedoch eine Entscheidung getroffen werden. Durch Herrn Lenz bzw. seinen Rechtsanwalt wird kein Vorschlag unterbreitet, wie die zukünftiger Erbingung der Hilfe zu Pflege und Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund der körperlichen Behinderung des Herrn Lenz und dem unsachgemäßen Umgang mit dem Budget erfolgen soll.
Festlegung:
Verordnungen und Nachweise über die Erbingung der Krankenhilfe sowie der Bescheid über die Bewilligung eines Eingliederungszuschusses sind bis 20.06.2014 einzureichen. Eine Liste über die Teilhabeaktivitäten des Herrn Lenz ist umgehend einzureichen und es soll umgehend Kontakt zur Wohngemeinschaft (Pflegedienst 3 W Konzept) aufgenommen werden.
gez. J. (?)
Sachbearbeiter