Diskussion:Ergebnisprotokoll der Anhörung am 12.6.2014

Aus cvo6
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ergebnisprotokoll der Anhörung § 24 SGB X

  • Datum: 12.06.2014
  • Ort: Potsdam Haus 2 Zimmer 314
  • Teilnehmer: Herr Lenz, Herr P. (Assistent), Herr Klink (RA), Frau K. (Bereichsleiterin Gesundheitssoziale Dienste), Frau S. (SB Hilfe zur Pflege), Frau J. (SB Eingliederungshilfe für Erwachsene)
  • Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.5.2014 wurde Herr Lenz darüber informiert, dass seitens des Budgetbeauftragten beabsichtigt sei, dass Persönliche Budget nicht mehr fortzusetzen.

Stimmt.

In diesem Zusammenhang erhielt Herr Lenz heute die Gelegenheit, sich zu den streitgegenständlichen Tatsachen zu äußern. So wurde der Bescheid über die Bewilligung von Eingliederungszuschuss in Höhe von insgesamt 9151,77 EUR trotz dreimaliger Aufforderung nicht eingereicht.

Es wurde einmal mündlich erwähnt am 20.5.2014. Die LH selbst hatte mich bzw. meinen Lohnbuchhalter Herrn O. im Mai 2013 beauftragt, den Eingliederungszuschuss zu beantragen. Die erste Zahlung des Jobcenters ging im September auf meinem Konto ein. Eine gesonderte Info an die LH erfolgte nicht, aber ich habe im Januar alle Kontoauszüge, die den Zahlungseingang belegen, bei der LH eingereicht.

Im Rahmen der heutigen Anhörung konnte der Bewilligungsbescheid über die Gewährung eines Eingliederungszuschusses nicht vorgelegt werden.

Der Bescheid befand sich bei meinem Lohnbuchhalter, wurde am 18.6.2014 eingereicht

Die Pflicht zur Einreichung der Verordnungen für die Krankenhilfe über das An-und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe sowie der damit verbundenen Nachweisführung wurde in vielen Gesprächen suggeriert und auch in der Zielvereinbarung festgehalten, welche von Herrn Lenz unterschrieben wurden. Im Rahmen der heutigen Anhörung wurde seitens Herrn Lenz eine Liste vorgelegt (Zeitraum. 01.04.2013 bis 30.04.2013) Diese war jedoch nicht unterschrieben. Nachweise über die Erbringung von Leistungen der Krankenhilfe wurden somit nicht eingereicht. Die Verordnungen wurden auch zum heutigen Anhörungstermin nicht eingereicht.

Es gab ein Gespräch am 20.5.2014 Gedächtnisprotokoll_des_Gesprächs_mit_der_LH_am_20.05.14. Danach habe ich begonnen, die Listen zu erstellen und die Rezepte herauszusuchen. Die Nachweise waren am 1.10.2013 einzureichen. Dies habe ich vergessen. Mit Schreiben vom 27.5.2014 mahnte die LH erstmalig und drohte mit Rückforderung. Es gab zwei Listen. Die erste vom 1.4. bis 30.9.2013 war vollständig unterschrieben. Auf der zweiten Liste ab 1.10.2013 fehlten die Unterschriften, ich wollte erst beim Gesprächstermin nachfragen, ob diese wirklich nötig seien. Einige der Mitarbeiter*innen waren nicht mehr bei mir beschäftigt und daher schwer erreichbar. Diese zweite Liste liegt bei mir in Arbeit. Ab 1.6.2014 habe ich die Doku umgestellt, sie ist vollständig, liegt der LH noch nicht vor.

Seitens Frau S. wurde der RA Herr Klink telefonisch über die Möglichkeit einer Aufnahme von Herrn Lenz in eine Wohngemeinschaft informiert, wo der Pflegebedarf des Herrn Lenz sichergestellt wäre. Im Rahmen der Anhörung weist der RA Herr Klink darauf hin, dass der den Vorschlag für gut befindet. Er möchte jedoch wissen, wer dort Mitbewohner sei und ob eine Möglichkeit bestünde, dass Herr Lenz seine Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben realisieren könne. Aus Sicht des RA Herrn Klink wäre eine Assistenz auch erforderlich, um Herrn Lenz die Teilhabe am gesellschaftlichen leben weiterhin zu ermöglichen. Diese sollte jedoch durch Sachleistungen finanziert werden. Herr Lenz gibt an, sich die Wohngemeinschaft anzusehen.

Ich habe einen Besichtigungstermin am 27.6.2014 vereinbart. Dieser wurde am einen Tag vorher von der 3w-konzepter GmbH abgesagt: "Aufgrund meiner Postings auf facebook fehlt das Vertrauen der Angehörigen der schwerstpflegebedürftigen Patienten in mich."

Er möchte jedoch seinen Freizeitaktivitäten nachgehen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei ihm wichtiger als die Absicherung der Pflege. Seitens Frau K. erfolgte der Hinweis, dass im Rahmen des letzten Gesprächs bereits festgehalten wurde, dass Herr Lenz eine Liste einreichen soll, die Aufschluss über die Freizeitaktivitäten und Bedarfe im Rahmen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gebe. Herr Lenz teilt mit, diese Liste gefertigt zu haben. Er habe sie jedoch nicht dabei.

Die Liste wurde am 23.6.2014 eingereicht. Schreiben_meines_RA_an_die_LH_vom_23.06.14 - Übrigens habe ich diese schon oft vorher eingereicht!

Herr Lenz wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Budget zum 31.7.2014 ausläuft und die Unterlagen unverzüglich einzureichen sind. Ggf. könne eine Auszahlung noch für einen weiteren Monat erfolgen.

Eine Auszahlung für einen weiteren Monat (August) erfolgte bisher nicht. (10.8.2014) Ich habe eine solche schriftlich beantragt.

Es müsse jedoch eine Entscheidung getroffen werden. Durch Herrn Lenz bzw. seinen Rechtsanwalt wird kein Vorschlag unterbreitet, wie die zukünftiger Erbringung der Hilfe zu Pflege und Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund der körperlichen Behinderung des Herrn Lenz und dem unsachgemäßen Umgang mit dem Budget erfolgen soll.

Es gab keinen unsachgemäßen Umgang von mir mit meinem Budget. Unklarheiten kann ich problemlos erklären und belegen.
Am 18.6.2014 habe ich einen Antrag auf Kostenübernahme ab dem 1.8.2014 gestellt: Schreiben_meines_RA_an_die_LH_vom_18.06.14
Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge