Beschluss des SG vom 26.06.15
Sozialgericht Postdam
Beschluss
In dem Rechtsstreit
Oliver Lenz,
Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam
Prozessbevollmächtigte/r:
Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher,
Helene-Lange-Straße 8, 14469 Potsdam
Az.: 028-15-D
- Antragsteller -
gegen
Landeshauptstadt Potsdam
vertreten durch Fachbereich Soziales
Gesundheit und Umwelt
der Landeshauptstadt Potsdam,
Hegelallee 6-8, 14469 Potsdam,
Az.: 384305…
- Antragsgegnerin -
hat die 20. Kammer des Sozialgerichts Potsdam
ohne mündliche Verhandlung
- am 26. Juni 2015
durch die Richterin am Sozialgericht H.,
b e s c h l o s s e n :
Seite 2
- Im Wege einer weiteren Zwischenentscheidung ("Hängebeschluss") wird die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller auch für den Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis längstens bis zum 31. August 2015monatlich einen Betrag für das beantragte persönliche Budget von 7.000,00 € (ohne Berücksichtigung des Pflegegeldes von derzeit 700,00 €) zu bewilligen und als Barscheck oder in Form der Überweisung auszuzahlen.
Gründe:
Auf die Begründung des Beschlusses der Kammer vom 28. April 2015 sowie den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 13. Mai 2015 - L 15 SO 151/15 B ER - wird Bezug genommen. Schon mit Blick auf die Feststellungen des Gutachters Dr. J. vom 27. Mai 2015 hat sich an der Sachlage nichts geändert.
Zwar geht die Kammer - vorbehaltlich eines möglichen krankheitsbedingten Ausfalls der Kammervorsitzenden […] - davon aus, dass der Beschluss in diesem Verfahren Ende der 27. Kalenderwoche 5. Juli 2015 ergehen wird. Allerdings benötigt auch das LSG wegen des Umfangs des Verfahrens Zeit zur Entscheidung und mit der Entscheidung für den nun tenorierten Zeitraum lassen sich weitere zu erwartende Eilverfahren des Antragstellers vermeiden.
<b>Rechtsmittelbelehrung</b> Dieser Beschluss kann mit der Beschwerde angefochten werden. …
H.
Richterin am Sozialgericht
Beglaubigt
J., Justizbeschäftigte