Lohnprobleme

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==Beispiel C.==
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Im Arbeitsvertrag ist für 36 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1356,48 EUR vereinbart.
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Soweit nachvollziehbar.
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Für Nacht- und Samstagsarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% und für Sonntagsarbeit 50% gewährt.
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==Beispiel B.==
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Im Arbeitsvertrag wurde für 30 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1130,40 EUR vereinbart.
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Nachvollziehbar.
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Für Nachtarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% gewährt.

Version vom 31. März 2014, 01:45 Uhr

Im Widerspruchsbescheid vom 29.05.2012 steht eindeutig:

Samstagsarbeit 20%
Sonntagsarbeit 25%
Feiertage 35%
24./31.12. 35%

Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beträgt der Nachtzuschlag 20%.

M.W. hat mein Lohnbüro aber wie folgt gerechnet:

Nachtstunden 25%
Samstagstunden 25%
Sonntagsstunden 50%
Feiertagsstunden 125%

Beispiel C.

Im Arbeitsvertrag ist für 36 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1356,48 EUR vereinbart.

Monat Brutto Zuschläge
06/13 1709,74 (=1356,48 + 353,26) 353,26 Nacht: 35
Samstag: 9
Sonntag: 53

Soweit nachvollziehbar. Für Nacht- und Samstagsarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% und für Sonntagsarbeit 50% gewährt.

Beispiel B.

Im Arbeitsvertrag wurde für 30 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1130,40 EUR vereinbart.

Monat Brutto Zuschläge
06/13 1196,34 (=1130,40 + 65,94) 65,94 Nacht: 28

Nachvollziehbar. Für Nachtarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% gewährt.

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