Lohnprobleme

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Im [[Bescheid_Widerspruch|Widerspruchsbescheid]] vom 29.05.2012 steht eindeutig:
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Im [[Bescheid_Widerspruch|Widerspruchsbescheid]] der LH vom 29.05.2012 steht:
 
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Samstagsarbeit
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|Samstagsarbeit
 
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Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beträgt der Nachtzuschlag 20%.
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Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beträgt der Nachtzuschlag 20%. M.W. hat auch die LH den Nachtzuschlag in dieser Höhe berücksichtigt.
   
M.W. hat mein Lohnbüro aber wie folgt gerechnet:
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Mein Lohnbüro hat wie folgt gerechnet:
 
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| Nachtstunden
 
| Nachtstunden
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| 125%
 
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==Beispiel C.==
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Im Arbeitsvertrag ist für 36 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1356,48 EUR vereinbart.
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! Monat
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! Brutto
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! Zuschläge
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|06/13
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|1709,74 (=1356,48 + 353,26)
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|353,26
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| Nacht: 35<br>Samstag: 9<br>Sonntag: 53
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Soweit nachvollziehbar.
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Für Nacht- und Samstagsarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% und für Sonntagsarbeit 50% gewährt.
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==Beispiel B.==
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Im Arbeitsvertrag wurde für 30 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1130,40 EUR vereinbart.
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! Monat
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! Brutto
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! Zuschläge
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|06/13
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|1196,34 (=1130,40 + 65,94)
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|65,94
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| Nacht: 28
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Nachvollziehbar.
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Für Nachtarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% gewährt.
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==Beispiel S.==
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Im Arbeitsvertrag wurde für 40 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1824,00 EUR vereinbart.
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! Monat
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! Brutto
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! Zuschläge
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|06/13
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| 2731,89 (=1824,00 + 907,89)
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|907,89
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| Nacht: 50,5, Feiertag: 13,5; 50 Mehrstunden
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Nachvollziehbar.
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Für Nachtarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% gewährt und 125% für Feiertage und 0% für Mehrstunden.
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Geht nicht auf den letzten Cent auf: Ich ermittle 906,30 EUR, oben stehen 907,89. Sind meine Annahmen richtig?
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==Beispiel D.==
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Im Arbeitsvertrag wurde für 30 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1130,40 EUR vereinbart.

Aktuelle Version vom 4. April 2014, 22:22 Uhr

Im Widerspruchsbescheid der LH vom 29.05.2012 steht:

Samstagsarbeit 20%
Sonntagsarbeit 25%
Feiertage 35%
24./31.12. 35%

Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beträgt der Nachtzuschlag 20%. M.W. hat auch die LH den Nachtzuschlag in dieser Höhe berücksichtigt.

Mein Lohnbüro hat wie folgt gerechnet:

Nachtstunden 25%
Samstagstunden 25%
Sonntagsstunden 50%
Feiertagsstunden 125%

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Beispiel C.

Im Arbeitsvertrag ist für 36 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1356,48 EUR vereinbart.

Monat Brutto Zuschläge
06/13 1709,74 (=1356,48 + 353,26) 353,26 Nacht: 35
Samstag: 9
Sonntag: 53

Soweit nachvollziehbar. Für Nacht- und Samstagsarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% und für Sonntagsarbeit 50% gewährt.

[Bearbeiten] Beispiel B.

Im Arbeitsvertrag wurde für 30 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1130,40 EUR vereinbart.

Monat Brutto Zuschläge
06/13 1196,34 (=1130,40 + 65,94) 65,94 Nacht: 28

Nachvollziehbar. Für Nachtarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% gewährt.

[Bearbeiten] Beispiel S.

Im Arbeitsvertrag wurde für 40 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1824,00 EUR vereinbart.

Monat Brutto Zuschläge
06/13 2731,89 (=1824,00 + 907,89) 907,89 Nacht: 50,5, Feiertag: 13,5; 50 Mehrstunden

Nachvollziehbar. Für Nachtarbeit wurde ein steuerfreier Zuschlag von 25% gewährt und 125% für Feiertage und 0% für Mehrstunden. Geht nicht auf den letzten Cent auf: Ich ermittle 906,30 EUR, oben stehen 907,89. Sind meine Annahmen richtig?

[Bearbeiten] Beispiel D.

Im Arbeitsvertrag wurde für 30 h/Wo. ein Bruttogehalt von 1130,40 EUR vereinbart.

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