Schriftsatz der Gegenseite 10.6.2014

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[...], 14471 Potsdam (vgl. [[Protokoll_der_öffentlichen_Sitzung_des_Landgerichtes_Potsdam_vom_30.04.2014#Seite_5|Protokoll vom 30.04.2014, S. 5]]).
 
[...], 14471 Potsdam (vgl. [[Protokoll_der_öffentlichen_Sitzung_des_Landgerichtes_Potsdam_vom_30.04.2014#Seite_5|Protokoll vom 30.04.2014, S. 5]]).
   
Sodann stelle ich fest, dass der Beklagte zu 1 entgegen der ihm vom Gericht erteilten Auflage ([[Protokoll_der_öffentlichen_Sitzung_des_Landgerichtes_Potsdam_vom_30.04.2014#Seite_3|a.a.O., S. 3 oben]]] bewusst keine Verträge zu der von ihm behaupteten "Rundum-Pflegeversorgung" vorgelegt hat. Jedenfalls habe ich solche nicht erhalten und soll sie nach dem Willen des Beklagten zu 1. auch nicht erhalten. Soweit dem
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Sodann stelle ich fest, dass der Beklagte zu 1 entgegen der ihm vom Gericht erteilten Auflage ([[Protokoll_der_öffentlichen_Sitzung_des_Landgerichtes_Potsdam_vom_30.04.2014#Seite_3|a.a.O., S. 3 oben]]] bewusst keine Verträge zu der von ihm behaupteten "Rundum-Pflegeversorgung" vorgelegt hat. Jedenfalls habe ich solche nicht erhalten und soll sie nach dem Willen des Beklagten zu 1. auch nicht erhalten. Soweit dem
   
 
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Gericht derartige Verträge exklusiv überlassen worden sein sollten, kann ich mich darauf naturgemäß nicht einlassen. Der Beklagte zu 1. muss sich so behandeln lassen, als habe er die Auflage des Gerichts nicht befolgt. Etwa (nur) dem Gericht vorgelegte

Version vom 18. Juni 2014, 19:18 Uhr

A S

Landgericht Potsdam
- 13. Zivilkammer -
Hegelallee 10-12
14469 Potsdam

10.06.2014

vorab per Telefax zur Fristwahrung:
0331 / 2017-1019

13 S 68/13

In der Sache

C.
/RA A. S./

gegen

  1. Oliver Lenz
  2. H. L.

/RAin Damrow/

bitte ich zunächst, falls noch nicht geschehen, das Passivrubrum dahingehend zu berichtigen, dass die Anschrift der Beklagten zu 2. nun lautet:
[...], 14471 Potsdam (vgl. Protokoll vom 30.04.2014, S. 5).

Sodann stelle ich fest, dass der Beklagte zu 1 entgegen der ihm vom Gericht erteilten Auflage (a.a.O., S. 3 oben] bewusst keine Verträge zu der von ihm behaupteten "Rundum-Pflegeversorgung" vorgelegt hat. Jedenfalls habe ich solche nicht erhalten und soll sie nach dem Willen des Beklagten zu 1. auch nicht erhalten. Soweit dem

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Gericht derartige Verträge exklusiv überlassen worden sein sollten, kann ich mich darauf naturgemäß nicht einlassen. Der Beklagte zu 1. muss sich so behandeln lassen, als habe er die Auflage des Gerichts nicht befolgt. Etwa (nur) dem Gericht vorgelegte

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