Stellungnahme der Gegenseite vom 25.10.22

Aus cvo6
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M.
Rechtsanwalt

AG Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam

Potsdam, 15.10.2022

In Sachen
W. ./. Lenz, Oliver, o.
Az.: 26 H 3/22

nehmen wir zu dem Schriftsatz des Antragsgegners vom 07.10.2022 wie folgt Stellung:

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist abzulehnen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen nicht vor. Die Rechtsverteidigung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

1.
Der Antragsgegner möchte Glauben machen, dass sämtliche streitgegenständliche Fragen unstreitig sind. Dies ist unzutreffend.

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