Widerspruch gegen den Bescheid vom 29.09.2014

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R.O.
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Rüdiger Otto<br>
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Feuerbachstraße 35, 14471 Potsdam
   
 
Landeshauptstadt Potsdam <Br>
 
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FB Soziales und Gesundheit
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FB Soziales und Gesundheit<br>
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Hegelallee 6-8, Haus 2<br>
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14469 Potsdam
   
 
Potsdam, den 06.10.2014
 
Potsdam, den 06.10.2014
   
Az.: 384202 Bescheid vom 29.09.2014 <Br>
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Az.: 384202 [[Bescheid_vom_29.09.2014:_Kosten_der_Begleitperson|Bescheid vom 29.09.2014]]<Br>
 
i.S. Oliver Lenz
 
i.S. Oliver Lenz
   
 
Widerspruch
 
Widerspruch
   
Sehr geehrter Herr K., <Br>
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Sehr geehrter Kr., <Br>
 
vielen Dank für die kurzfristige Bearbeitung. <Br>
 
vielen Dank für die kurzfristige Bearbeitung. <Br>
Gegen den o. g. Bescheid lege ich namens Herrn Lenz Widerspruch ein.
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Gegen den [[Bescheid_vom_29.09.2014:_Kosten_der_Begleitperson|o. g. Bescheid]] lege ich namens Herrn Lenz Widerspruch ein.
   
 
Begründung
 
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[...] kann ich nicht erkennen, wo die Personalkosten für die Begleitperson gesichert sind. Hier werden für 10 Tage a 24 Stunden a 9,42 € zuzüglich 2x24 Stunden Sonntagszuschlag 25%, 10 Tage a 7 Stunden 20% Nachtzuschlag und 38 Stunden 20% Samstagzuschlag (siehe auch [[Bescheid_Widerspruch|Widerspruchsbescheid vom 29.05.2012]]) in Summe 2.577,31 €. Im Budget ist derartiges nicht vorgesehen.
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In Ihrem [[Bescheid_vom_29.09.2014:_Kosten_der_Begleitperson|Bescheid]] kann ich nicht erkennen, wo die Personalkosten für die Begleitperson gesichert sind. Hier werden für 10 Tage a 24 Stunden a 9,42 € zuzüglich 2x24 Stunden Sonntagszuschlag 25%, 10 Tage a 7 Stunden 20% Nachtzuschlag und 38 Stunden 20% Samstagzuschlag (siehe auch [[Bescheid_Widerspruch|Widerspruchsbescheid vom 29.05.2012]]) in Summe 2.577,31 €. Im Budget ist derartiges nicht vorgesehen.
   
Beantragt wurden ferner die Fahrtkosten für die Begleitperson mit der Bahn. Dies ist notwendig, da in dem PKW neben den Behinderten und den beiden Rollstühlen dann kein Mitfahrer mehr Platz findet. Die Preise der Fahrkarten waren belegt.
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Beantragt wurden ferner die Fahrtkosten für die Begleitperson mit der Bahn. Dies ist notwendig, da in dem PKW neben dem Behinderten und den beiden Rollstühlen dann kein Mitfahrer mehr Platz findet. Die Preise der Fahrkarten waren belegt.
   
 
Weiterhin sind die Fahrtkosten für die Behandlung in Prerow beantragt worden. Die Physiotherapie in Born hat in dieser Zeit geschlossen. Der Bus ist nicht behindertengerecht. Die einfach Strecke beträgt 10km. 10 Fahrten a 10 km x 2 x 0,20 €/km entsprechen 40,00 €.
 
Weiterhin sind die Fahrtkosten für die Behandlung in Prerow beantragt worden. Die Physiotherapie in Born hat in dieser Zeit geschlossen. Der Bus ist nicht behindertengerecht. Die einfach Strecke beträgt 10km. 10 Fahrten a 10 km x 2 x 0,20 €/km entsprechen 40,00 €.
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Mit freundlichen Grüßen <Br>
 
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gez.
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gez. Rüdiger Otto

Aktuelle Version vom 14. April 2015, 14:19 Uhr

Rüdiger Otto
Feuerbachstraße 35, 14471 Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
14469 Potsdam

Potsdam, den 06.10.2014

Az.: 384202 Bescheid vom 29.09.2014
i.S. Oliver Lenz

Widerspruch

Sehr geehrter Kr.,
vielen Dank für die kurzfristige Bearbeitung.
Gegen den o. g. Bescheid lege ich namens Herrn Lenz Widerspruch ein.

Begründung

In Ihrem Bescheid kann ich nicht erkennen, wo die Personalkosten für die Begleitperson gesichert sind. Hier werden für 10 Tage a 24 Stunden a 9,42 € zuzüglich 2x24 Stunden Sonntagszuschlag 25%, 10 Tage a 7 Stunden 20% Nachtzuschlag und 38 Stunden 20% Samstagzuschlag (siehe auch Widerspruchsbescheid vom 29.05.2012) in Summe 2.577,31 €. Im Budget ist derartiges nicht vorgesehen.

Beantragt wurden ferner die Fahrtkosten für die Begleitperson mit der Bahn. Dies ist notwendig, da in dem PKW neben dem Behinderten und den beiden Rollstühlen dann kein Mitfahrer mehr Platz findet. Die Preise der Fahrkarten waren belegt.

Weiterhin sind die Fahrtkosten für die Behandlung in Prerow beantragt worden. Die Physiotherapie in Born hat in dieser Zeit geschlossen. Der Bus ist nicht behindertengerecht. Die einfach Strecke beträgt 10km. 10 Fahrten a 10 km x 2 x 0,20 €/km entsprechen 40,00 €.

Der Verrechnung wird ebenfalls widersprochen, solange der Widerspruch nicht verarbeitet ist.

Für Rückfragen stehen ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüdiger Otto

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