Widerspruch vom 16.12.2014

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R.O.

Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales und Gesundheit

Potsdam, den 16.12.2014

i.S. Oliver Lenz

Widerspruch
Gegen den Bescheid vom 10.12.2014 über die Ablehnung der zusätzlichen Leistungen wegen ihrer Zahlungsprobleme

Begründung
[...] handelt es sich nicht um Leistungen aus dem laufenden Monat sondern aus September und Oktober 2014. Diese Monate waren zum Zahlungszeitpunkt vorbei [...]

Aus dem Vergleich zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und Herrn Lenz geht nicht hervor, dass damit auch die Leistungen des gekürzten Pflegegeldes abgegolten sind. Im Übrigen ist diese Position nicht Bestandteil des trägerübergreifenden Budgets.

In der Anlage erhalten Sie den Arbeitsvertrag von Herrn S. zur weiteren Bearbeitung. [] fehlt [] Rechtsgrundlage [] dass die Eingliederungshilfe der Bundesagentur für Arbeit vorrangige Leistungen [] sein sollen. [] was die Eingliederungshemmnisse eines Arbeitnehmers mit dem Budget des Arbeitgebers zu tun haben. []

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

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