Schreiben der LHP vom 11.08.16

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8
R.

Herrn
Oliver Lenz
Carl-v.-Ossietzky-Str. 6 14471 Potsdam

Mein Zeichen 384202.000079899
11.08.2016

Auskunft bezüglich der "Kosten der Begleitperson"

Sehr geehrter Herr Lenz,

Sie wünschen mit Schreiben vom 05.08.2016 zunächt um Mitteilung, welcher Gesamtbetrag und welcher Teilbetrag für die Kosten der Begleitperson wann an Sie entrichtet wurde.

Wie im Widerspruchsbescheid vom 15.07.2016 mitgeteilt, ist die Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes S 20 SO 16/16 ER nach Beschluss vom 26.05.2016 ab dem 01.02.2016 zur monatlichen Zahlung von 8.500,00 EUR verpflichtet. Die Auszahlung des monatlichen Betrages erfolgt jeweils zum Ende des Vormonats, für den Monat September 2016 am 31.08.2016. Die Zahlung erfolgt auf das Budgetkonto. In diesem Zahlungsbetrag ist, wie bereits mitgeteilt, der eine jährliche Pauschale in Höhe von 400,00 EUR zur Deckung der Kosten von Begleitpersonen enthalten.

Als Teil des Persönliches Budgets können die pauschalierten Kosten der Begleitperson nicht auf ein gesondertes Konto überwiesen werden, sondern müssen mit auf das Budgetkonto gezahlt werden. Insofern kann Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden.

Die Budgetierung der Begleitkosten erfolgte auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Bislang war auch nicht ersichtlich, dass der pauschalisierte Betrag zu gering bemessen ist. Auch in soweit verweise ich auf den Widerspruchsbescheid vom 15.07.2016.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. R.

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