Schriftsatz an das SG vom 22.06.16

Aus cvo6
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Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, 22. Juni 2016
Mein Zeichen: 066-16-D

In dem Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
Az.: S 20 SO 96/16 ER

wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss vom 26. Mai 2016 der Antragsgegnerin seit dem 30. Mai 2016 vorliegt. Dennoch wurden dem Antragsteller am 8. Juni 2016 nur verminderte Leistungen überwiesen. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum die Leistungen für Juni 2016 erst zu diesem Zeitpunkt, also auch deutlich verspätet, eintrafen. Die Einräumung eines Zurückbehaltungsrechtes ist weder dem Vergleich vom 2. Dezember 2015 noch dem Beschluss vom 26. Mai 2016 zu entnehmen. Überdies ist die Behauptung, die zusätzlich angeforderten "Nachweise zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen" seien erstmals am 17. Mai 2016 bei der Antragsgegnerin eingegangen, unzutreffend (zumal die Überweisung in jedem Falle im Mai möglich gewesen wäre). Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Antragsteller die angeforderten Unterlagen rechtzeitig und in Anwesenheit eines Assistenten persönlich zum Sozialamt gebracht und abgegeben hatte. Die Antragsgegnerin wird gebeten, zukünftig auf wahrheitsgemäße und sachdienliche Angaben zu achten.

Eine Abschrift habe ich beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

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