Schriftsatz der Gegenseite 10.7.2014

Aus cvo6
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A S

Landgericht Potsdam
- 13. Zivilkammer -
Hegelallee 10-12
14469 Potsdam

10.07.2014

13 S 68/13

In der Sache

C.
/RA A. S./

gegen

  1. Oliver Lenz
  2. H. L.

/RAin Damrow/

erhalte ich mit Anschreiben des Gerichts vom 02.07.2014 soeben den Schriftsatz der Beklagtenvertreterin vom 18.06.2014. Im gerichtlichen Anschreiben ist allerdings die Rede von einem "beigefügten Schreiben vom 30.06.2014", zu dem ich binnen zwei Wochen Stellung nehmen möge. Eine Kopie des gerichtlichen Anschreibens ist vorsorglich beigefügt.

Ich gehe davon aus, dass anstelle des Datums "30.06.2014" das Datum "18.06.2014" gemeint ist. Sollte ich mich irren, bitte ich höflichst um Klarstellung und gegebenenfalls um Übersendung des Schreibens vom 30.06.2014.

Zugleich muss ich allerdings beantragen,

die Frist zur Stellungnahme zum gegnerischen Schriftsatz vom 18.06.2014 zu verlängern bis zum 22.08.2014.

Zur Begründung des Fristverlängerungsantrages beziehe ich mich auf meinen Schriftsatz vom 07.07.2014 und die dort bereits benannten Gründe.

gez. A.
Rechtsanwalt

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