Schriftsatz der Gegenseite 16.5.2014

Aus cvo6
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A S

Landgericht Potsdam
- 13. Zivilkammer -
Hegelallee 10-12
14469 Potsdam

16.05.2014

13 S 68/13

In der Sache

C.
/RA A. S./

gegen

  1. Oliver Lenz
  2. H. L.

/RAin Damrow/

erhalte ich soeben den Schriftsatz der Beklagtenvertreter vom 07.05.2014 mit der Auflage, dazu binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen.

Diese Frist möchte Ich gerne einhalten. Ich bitte das Gericht allerdings, mir zunächst möglichst kurzfristig, gern auch per Telefax, die von den Beklagten nun eingereichten Anlagen BB 2,

(Dienstplan März)

BB 3

(Stundenabrechnung März)

sowie BB 4

(Arbeitsverträge entsprechend Dienstplan März 2014)

in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Den Abschriften des Schriftsatzes vom 07.05.2014 waren keine Anlagen beigefügt.

Es kann auch nicht angehen, dass die Beklagten jetzt meinen, zur Vorlage der Einzelpflegeverträge - die sie hier als "Arbeitsverträge" bezeichnen -

Zumindestens steht "Arbeitsvertrag" oben drüber.

nicht verpflichtet zu sein. Immerhin hat das Gericht bereits in der Verhandlung vom 30.04.2014 - Seite 3 oben des Protokolls - eine entsprechende Auflage erteilt, und weder der anwesende Beklagter zu 1) noch die Prozessbevollmächtigte der Beklagten haben widersprochen, sondern mehrfach signalisiert, dass sie alle gerichtlichen Auflagen aus dieser Verhandlung erfüllen wollen.

Habe ich doch?! Siehe: Schriftsatz_vom_7.5.2014

Schon jetzt muss ich darauf hinweisen, dass die Beklagten gegebenenfalls mit weiterem Vortrag zu den im Termin vom 30.04.2014 erteilten Auflagen gegebenenfalls ausgeschlossen sind, da sie vom Gericht gesetzten Fristen gegebenenfalls nicht eingehalten haben und die Verspätung nicht ansatzweise entschuldigt worden ist.

Das steht wirklich alles so da. So mit den vielen "gegebenenfalls". Also ich mußte es dreimal lesen, um den Satz zu verstehen.

A.
Rechtsanwalt

Meine Einschätzung: die Gegenseite beschwert sich, daß bestimmte Unterlagen nur dem Gericht, aber nicht ihr überreicht wurden, und das deswegen die Frist des Gerichts nicht eingehalten wurde. Ich verstehe das alles nicht! Das Gericht hat doch die Unterlagen pünktlich erhalten! Und daß die Gegenseite nicht alle Unterlagen erhalten hat, wurde doch begründet (Persönlichkeitsrechte Dritter).
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