Widerspruch vom 16.12.2014, Einladung zur Anhörung

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Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
Frau S.
12.01.2015

Herrn
Rüdiger Otto
Feuerbachstr. 35
14471 Potsdam

Ihr Widerspruch vom 16.12.2014; Aktenzeichen W 3 / 15
Einladung zur Anhörung gemäß §24 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)

Sehr geehrter Herr Lenz,

Ihr Widerspruch vom 16.12.2014 gegen den Bescheid vom 10.12.2014 ist am 22.12.2014 hier eingegangen. Gemäß §24 SGB X ist Ihnen das Recht einzuräumen sich zum Sachverhalt zu äußern, bevor über Ihren Widerspruch entschieden wird.

Ihre Begründung werte ich als Anhörung.

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Gründe vortragen wolle, teilen Sie mir dies bitte unverzüglich unter Angabe eines von Ihnen gewünschten Termins mit. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit sich schriftlich zu äußern. Dies ist mit Hilfe des beigefügten Anhörungsbogens möglich, den Sie mir in diesem Falle bitte bis zum 23.01.2015 zurücksenden.

Sofern Sie weder mündlich noch schriftlich innerhalb der vorgenannten Fristen Stellung nehmen, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Recht auf eine Anhörung nicht wahrnehmen möchten und über Ihren Widerspruch wird dann nach Aktenlage entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. S.

Anlage:
Anhörungsbogen

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