Klage vom 26.11.2013
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Namens und unter Vorlage der Original-Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde wie folgt beantragen: |
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− | :#<b> Die Bescheide des Beklagten |
+ | :#<b> Die Bescheide des Beklagten vom [[Bescheid_vom_25.06.2012|25. Juni 2012]] und [[Bescheid_PB_vom_20.09.2012|29. September 2012]] in der Gestalt des [[Widerspruchsbescheid_vom_15.11.2013|Widerspruchsbescheides vom 15. November 2013]] werden aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt dem Kläger ein persönliches Budget für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis zum 30. September 2012 von monatlich mindestens 6.000,00 € und für die Zeit vom 1. Oktober 12012 bis zum 31. Juli 2013 von monatlich mindestens 9.855,27 € zu gewähren.</b> |
+ | :#<b> Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.</b> |
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+ | Eine Fotokopie des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 15. November 2013 liegt zur Information des erkennenden Gerichts bei. |
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+ | Weiterhin wird beantragt, |
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+ | :'''dem Kläger Prozesskostenhilfe zu gewähren und den Unterzeichner beizuordnen. |
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+ | Die Begründung der Klage bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten. Diese wird zeitnah eingereicht werden. |
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+ | Eine einfache Abschrift anbei. |
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+ | Peter Klink<br> |
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+ | Rechtsanwalt |
Aktuelle Version vom 29. November 2013, 14:45 Uhr
Rechtsanwalt
Peter Klink
Lennéstr. 71
14471 Potsdam
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Potsdam, den 26.11.2013
Mein Zeichen: 00014-13/PK/mk
[Bearbeiten] Klage
des Herrn Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam,
- Kläger -
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwaltskanzlei Peter Klink, Lennéstr. 71, 14471 Potsdam
gegen
die Landeshauptstadt Potsdam, Hegelallee 6/8, 14469 Potsdam, ges. vertreten durch das lt. Organisationsnorm vertretungsberechtigte Organ,
- Beklagte -
wegen: persönlichem Budget im Arbeitgebermodell.
Namens und unter Vorlage der Original-Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde wie folgt beantragen:
- Die Bescheide des Beklagten vom 25. Juni 2012 und 29. September 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. November 2013 werden aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt dem Kläger ein persönliches Budget für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis zum 30. September 2012 von monatlich mindestens 6.000,00 € und für die Zeit vom 1. Oktober 12012 bis zum 31. Juli 2013 von monatlich mindestens 9.855,27 € zu gewähren.
- Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Eine Fotokopie des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 15. November 2013 liegt zur Information des erkennenden Gerichts bei.
Weiterhin wird beantragt,
- dem Kläger Prozesskostenhilfe zu gewähren und den Unterzeichner beizuordnen.
Die Begründung der Klage bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten. Diese wird zeitnah eingereicht werden.
Eine einfache Abschrift anbei.
Peter Klink
Rechtsanwalt